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DGAP-News: MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG akzeptiert Entscheidung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (deutsch)

Veröffentlicht am 21.12.2011, 15:49
MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG akzeptiert Entscheidung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG akzeptiert Entscheidung der

Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

21.12.2011 / 15:48

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Berlin, den 21.12.2011 - Mit Ad-hoc-Meldung vom 06.12.2011 gab die MyHammer

Holding AG (nachfolgend: die 'Gesellschaft') bekannt, dass die Deutsche

Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihr an diesem Tag das Ergebnis der

Prüfung des verkürzten Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 30.06.2011

gemäß § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB mitgeteilt hatte. Demnach seien im

verkürzten Konzernabschluss zum 30.06.2011 die sonstigen betrieblichen

Erträge sowie das Gesamtergebnis der Berichtsperiode im Zusammenhang mit

einem Darlehensverzicht zugunsten der MyHammer-Gruppe jeweils um 1,5 Mio.

EUR zu hoch ausgewiesen. Ferner seien die Darlehensmittel in der

Kapitalflussrechnung entgegen des Ausweises im o. g. Abschluss nicht der

betrieblichen, sondern der Finanzierungstätigkeit zuzurechnen. Bereits im

Quartalsabschluss zum 30.09.2011 hat die Gesellschaft die Gewährung des

Darlehens in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert (zu den

Einzelheiten vgl. die vorgenannte Ad-hoc-Meldung sowie die Ausführungen auf

S. 7 ff. des Konzern-Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2011 und auf S. 8

der Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des zweiten Halbjahres des

Geschäftsjahres 2011).

Die Gesellschaft hat sich heute mit der Fehlerfeststellung einverstanden

erklärt. Denn mit der Frage der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital

Strategy GmbH an die MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel

und des erklärten Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen

wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Liquidität der

Gesellschaft oder ihres Tochterunternehmens, der MY-HAMMER

Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der bedingte

Verzicht auf dessen Rückzahlung und das damit verbundene starke Commitment

der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur MY-HAMMER Aktiengesellschaft

bleiben gänzlich unberührt.



Anderenfalls wäre im Falle des Widerspruchs gegen die Fehlerfeststellung zu

erwarten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigenes Prüfungsverfahren zur

Klärung der strittigen Frage anordnet, welches in der Folge sogar in einer

gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin münden könnte. Ein solches

Verfahren würde - wie jedes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren -

erheblichen Kostenaufwand produzieren und Managementressourcen binden.

Die Gesellschaft wird den Ausweis des Darlehens bzw. des Verzichtes in

nachfolgenden Finanzberichten anpassen.

Kontakt:

MyHammer Holding AG

Mauerstr. 79

10117 Berlin

Deutschland

Ende der Corporate News

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21.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MyHammer Holding AG

Mauerstraße 79

10117 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 23322-815

Fax: +49 (0)30 23322-899

E-Mail: ir@myhammer-holding.de

Internet: www.myhammer-holding.de

ISIN: DE0005680300

WKN: 568030

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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150647 21.12.2011

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