MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG akzeptiert Entscheidung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
DGAP-News: MyHammer Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG akzeptiert Entscheidung der
Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
21.12.2011 / 15:48
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Berlin, den 21.12.2011 - Mit Ad-hoc-Meldung vom 06.12.2011 gab die MyHammer
Holding AG (nachfolgend: die 'Gesellschaft') bekannt, dass die Deutsche
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihr an diesem Tag das Ergebnis der
Prüfung des verkürzten Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 30.06.2011
gemäß § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB mitgeteilt hatte. Demnach seien im
verkürzten Konzernabschluss zum 30.06.2011 die sonstigen betrieblichen
Erträge sowie das Gesamtergebnis der Berichtsperiode im Zusammenhang mit
einem Darlehensverzicht zugunsten der MyHammer-Gruppe jeweils um 1,5 Mio.
EUR zu hoch ausgewiesen. Ferner seien die Darlehensmittel in der
Kapitalflussrechnung entgegen des Ausweises im o. g. Abschluss nicht der
betrieblichen, sondern der Finanzierungstätigkeit zuzurechnen. Bereits im
Quartalsabschluss zum 30.09.2011 hat die Gesellschaft die Gewährung des
Darlehens in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert (zu den
Einzelheiten vgl. die vorgenannte Ad-hoc-Meldung sowie die Ausführungen auf
S. 7 ff. des Konzern-Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2011 und auf S. 8
der Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des zweiten Halbjahres des
Geschäftsjahres 2011).
Die Gesellschaft hat sich heute mit der Fehlerfeststellung einverstanden
erklärt. Denn mit der Frage der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital
Strategy GmbH an die MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel
und des erklärten Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen
wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Liquidität der
Gesellschaft oder ihres Tochterunternehmens, der MY-HAMMER
Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der bedingte
Verzicht auf dessen Rückzahlung und das damit verbundene starke Commitment
der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur MY-HAMMER Aktiengesellschaft
bleiben gänzlich unberührt.
Anderenfalls wäre im Falle des Widerspruchs gegen die Fehlerfeststellung zu
erwarten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigenes Prüfungsverfahren zur
Klärung der strittigen Frage anordnet, welches in der Folge sogar in einer
gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin münden könnte. Ein solches
Verfahren würde - wie jedes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren -
erheblichen Kostenaufwand produzieren und Managementressourcen binden.
Die Gesellschaft wird den Ausweis des Darlehens bzw. des Verzichtes in
nachfolgenden Finanzberichten anpassen.
Kontakt:
MyHammer Holding AG
Mauerstr. 79
10117 Berlin
Deutschland
Ende der Corporate News
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21.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MyHammer Holding AG
Mauerstraße 79
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 23322-815
Fax: +49 (0)30 23322-899
E-Mail: ir@myhammer-holding.de
Internet: www.myhammer-holding.de
ISIN: DE0005680300
WKN: 568030
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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150647 21.12.2011
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21.12.2011 / 15:48
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Holding AG (nachfolgend: die 'Gesellschaft') bekannt, dass die Deutsche
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Erträge sowie das Gesamtergebnis der Berichtsperiode im Zusammenhang mit
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EUR zu hoch ausgewiesen. Ferner seien die Darlehensmittel in der
Kapitalflussrechnung entgegen des Ausweises im o. g. Abschluss nicht der
betrieblichen, sondern der Finanzierungstätigkeit zuzurechnen. Bereits im
Quartalsabschluss zum 30.09.2011 hat die Gesellschaft die Gewährung des
Darlehens in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert (zu den
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und des erklärten Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen
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Gesellschaft oder ihres Tochterunternehmens, der MY-HAMMER
Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der bedingte
Verzicht auf dessen Rückzahlung und das damit verbundene starke Commitment
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Klärung der strittigen Frage anordnet, welches in der Folge sogar in einer
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