KÖLN (dpa-AFX) - Ein Vielflieger hat einen Prozess um ein aus Bonusmeilen eingelöstes Flugticket gegen die Lufthansa gewonnen. Er war demnach berechtigt, das Ticket zu verkaufen. Die Lufthansa durfte ihm folglich auch nicht seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm entziehen, entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht Köln.
Die Lufthansa will den Fall nun 'aller Voraussicht nach' vor den Bundesgerichtshof bringen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bezieht sich das Urteil nur auf den Einzelfall. Andere Lufthansa-Kunden können demnach nicht ohne weiteres davon ableiten, das sie ihre Bonusmeilen-Tickets nun auch verkaufen dürfen.
Die Lufthansa hatte argumentiert, dass der Kunde das Ticket aus ihrem Meilenprogramm zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Das Bonusmeilen-Ticket bekomme der einzelne Kunde als Lohn für seine Treue, sagte Lufthansa-Sprecher Klaus Gorny.
Der Kunde, ein Geschäftsmann, hatte gegen die Entscheidung geklagt. In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Lufthansa recht, doch im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht nun in wesentlichen Punkten anders. Eine Begründung dafür wurde noch nicht gegeben. Revision wurde zugelassen. 'Das ist eine vergleichsweise schwierige Abwägegeschichte', sagte der Vorsitzende Richter Peter Thurn. 'Im Kern geht es um die Frage, was mit erworbenen Prämien geschehen soll.'
In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt: Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen./cd/DP/stk
Die Lufthansa will den Fall nun 'aller Voraussicht nach' vor den Bundesgerichtshof bringen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bezieht sich das Urteil nur auf den Einzelfall. Andere Lufthansa-Kunden können demnach nicht ohne weiteres davon ableiten, das sie ihre Bonusmeilen-Tickets nun auch verkaufen dürfen.
Die Lufthansa hatte argumentiert, dass der Kunde das Ticket aus ihrem Meilenprogramm zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Das Bonusmeilen-Ticket bekomme der einzelne Kunde als Lohn für seine Treue, sagte Lufthansa-Sprecher Klaus Gorny.
Der Kunde, ein Geschäftsmann, hatte gegen die Entscheidung geklagt. In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Lufthansa recht, doch im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht nun in wesentlichen Punkten anders. Eine Begründung dafür wurde noch nicht gegeben. Revision wurde zugelassen. 'Das ist eine vergleichsweise schwierige Abwägegeschichte', sagte der Vorsitzende Richter Peter Thurn. 'Im Kern geht es um die Frage, was mit erworbenen Prämien geschehen soll.'
In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt: Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen./cd/DP/stk