BERLIN (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft Verdi darf das Wachpersonal von Atomkraftwerken zu Warnstreiks aufrufen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies am Dienstag einen Antrag des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft zurück, solche Aktionen für unzulässig zu erklären. Es bestehe keine tarifliche Friedenspflicht, erklärte das Gericht. Zudem folgte es nicht der Argumentation der Arbeitgeber, die im Falle von Warnstreiks durch geringe Personalbesetzung das Gemeinwohl gefährdet sehen. Verdi pocht wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie auf den Abschluss eines bundesweiten Sozialtarifvertrags für die betroffenen Sicherheitskräfte und droht mit Warnstreiks./gra/DP/stb