DÜSSELDORF/BERLIN (dpa-AFX) - Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12). Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.
'Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt ca. 250 Millionen Euro entlastet werden', erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Erste Rückzahlungen für die Jahre 2012 und 2013 sind bereits über die Wasserrechnung beglichen worden. Ab jetzt sollen grundsätzlich niedrigere Wasserpreise in Berlin gelten.
Für das Kartellamt hat die Entscheidung Symbolcharakter, weil das Gericht ihre Methode des Preisvergleichs mit anderen Millionenstädten billigte. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft beharrte am Montag jedoch, Berlin sei nicht ohne weiteres vergleichbar.
Vor Gericht hatten die Berliner Wasserbetriebe argumentiert, die Kartellbehörde sei nicht für sie zuständig, sondern die Kommunalaufsicht. Das Düsseldorfer Gericht entschied jedoch anders - weil die Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Preise statt öffentlich-rechtlicher Gebühren erheben.
Die Berliner Wasserbetriebe waren 1999 teilprivatisiert worden, sind seit Dezember aber wieder komplett in Landesbesitz. Hohe Gewinngarantien für die privaten Teilhaber RWE (ETR:RWE) und Veolia wie für das Land waren ein Grund für die hohen Preise. Nun will das Land auch im laufenden Jahr auf Gewinne verzichten und die Preise in etwa auf dem vom Kartellamt gesetzten Niveau halten. Der Aufsichtsrat wolle dazu die Preise am 5. März um 15 Prozent senken.
Die Wasserbetriebe können den Gerichtsbeschluss wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung vor dem Bundesgerichtshof anfechten, wollen aber erst die Urteilsbegründung genau lesen. In einer ersten Reaktion
verwies das Unternehmen nochmals auf zahlreiche Gutachten, welche die Rechtsauslegung des Bundeskartellamts bestritten.
Dabei haben die Wettbewerbshüter sich in allen Punkten durchgesetzt: Auch der Umfang der Preissenkung sei gerechtfertigt gewesen, entschied das Oberlandesgericht. Höhere Preise könne Berlin nur durch die Kosten der Wiedervereinigung der Stadt geltend machen. Diese hätten die Wettbewerbshüter aber berücksichtigt und auch der Höhe nach zutreffend in ihrer Kalkulation angesetzt.
Die Entscheidung hat Pilotcharakter für die Wasserversorger in Deutschland. Eine regelrechte Welle neuer Verfahren in anderen deutschen Kommunen sei deshalb aber nicht zu erwarten, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts, das auch in Städten wie Mainz und Wuppertal schon gegen zu hohe Wasserpreise vorgegangen war. 'Die Entscheidung bestätigt unsere Praxis und unser Konzept.'
Bei mehr als der Hälfte der 6000 Versorger sind den Kartellbehörden in Bund und Ländern die Hände gebunden. Diese Unternehmen verlangen Gebühren statt privatrechtlicher Preise und unterliegen damit der Kommunalaufsicht.P/she