HAMBURG (dpa-AFX) - Die HSH Nordbank hat nach Recherchen mehrerer Medien auch bei einer möglichen Verurteilung ihres früheren Chefs Dirk Jens Nonnenmacher kaum noch Chancen, dessen Millionenabfindung zurückzufordern. Eine Frist, innerhalb derer die Bank die mehr als vier Millionen Euro zurückverlangen könnte, laufe am 15. Dezember aus, hieß es am Montag in Berichten von NDR Info, des NDR-'Schleswig-Holstein-Magazins' und der 'Süddeutschen Zeitung'. Ein Sprecher der Hamburger Finanzbehörde bestätigte die Recherchen der Medien auf Anfrage. Gegen Nonnenmacher hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung erhoben.
Der Sprecher der Hamburger Finanzbehörde sagte, eine Klausel im Vertrag mit Nonnenmacher sehe vor, dass die Abfindung nur dann zurückgefordert werden könne, wenn sich neue Erkenntnisse ergäben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Nonnenmacher noch nicht bekannt waren. Der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper, erklärte, der Aufsichtsrat werde ein etwaiges Strafverfahren aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern./bsp/DP/he
Der Sprecher der Hamburger Finanzbehörde sagte, eine Klausel im Vertrag mit Nonnenmacher sehe vor, dass die Abfindung nur dann zurückgefordert werden könne, wenn sich neue Erkenntnisse ergäben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Nonnenmacher noch nicht bekannt waren. Der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper, erklärte, der Aufsichtsrat werde ein etwaiges Strafverfahren aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern./bsp/DP/he