MÜNCHEN (dpa-AFX) - Gut zweieinhalb Jahre nach der Rettung der Hypo Real Estate-Bank (HRE) durch den Bund hat das Landgericht München eine weitere Klage früherer Aktionäre abgewiesen. Der Beschluss der HRE-Hauptversammlung vom Juni 2009, mit dem der Bankenrettungsfonds Soffin die Mehrheit der pleitebedrohten Bank übernehmen konnte, sei rechtens gewesen, entschied die zuständige Handelskammer am Donnerstag.
Die HRE hatte 2009 trotz Milliardenhilfen des Bundes und anderer Banken vor dem Kollaps gestanden. Der Bund entschloss sich daher, die systemrelevante Pfandbriefbank zu verstaatlichen. Die HRE-Hauptversammlung stimmte am 2. Juni 2009 einer Kapitalerhöhung um bis zu 5,6 Milliarden Euro zu. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben, die anderen Aktionäre wurden davon ausgeschlossen. Mehrere Altaktionäre fochten diesen Beschluss an. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass 'weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre' vorliege. Auch die Verkürzung der Einladungsfrist zur Hauptversammlung von 30 auf 21 Tage sei angesichts der Insolvenzgefahr verhältnismäßig gewesen. Aktiengesetz, Grundgesetz und EU-Recht seien nicht verletzt worden./rol/DP/jha
Die HRE hatte 2009 trotz Milliardenhilfen des Bundes und anderer Banken vor dem Kollaps gestanden. Der Bund entschloss sich daher, die systemrelevante Pfandbriefbank zu verstaatlichen. Die HRE-Hauptversammlung stimmte am 2. Juni 2009 einer Kapitalerhöhung um bis zu 5,6 Milliarden Euro zu. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben, die anderen Aktionäre wurden davon ausgeschlossen. Mehrere Altaktionäre fochten diesen Beschluss an. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass 'weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre' vorliege. Auch die Verkürzung der Einladungsfrist zur Hauptversammlung von 30 auf 21 Tage sei angesichts der Insolvenzgefahr verhältnismäßig gewesen. Aktiengesetz, Grundgesetz und EU-Recht seien nicht verletzt worden./rol/DP/jha