MicroAlgo Inc. (NASDAQ: MLGO), ein Unternehmen für Computerprogrammierungsdienste, wurde von der Nasdaq Stock Market darüber in Kenntnis gesetzt, dass es die Mindestanforderung für den Angebotspreis zur Aufrechterhaltung der Börsennotierung nicht erfüllt hat. Heute gab MicroAlgo bekannt, dass es am 23.09.2024 eine entsprechende Mitteilung erhalten hat, nachdem der Schlusskurs des Wertpapiers an 31 aufeinanderfolgenden Handelstagen unter dem Minimum von 1,00 US-Dollar pro Aktie lag.
Diese Benachrichtigung hat zunächst keine Auswirkungen auf die Notierung oder den Handel von MicroAlgo am Nasdaq Capital Market. Dem Unternehmen steht nun eine Frist von 180 Tagen bis zum 24.03.2025 zur Verfügung, um die Einhaltung der Nasdaq-Notierungsregel 5550(a)(2) wiederherzustellen. Um dies zu erreichen, muss der Schlusskurs der MicroAlgo-Aktie innerhalb dieses Zeitraums für mindestens zehn aufeinanderfolgende Handelstage bei mindestens 1,00 US-Dollar oder darüber liegen.
Sollte es MicroAlgo nicht gelingen, die Anforderung bis zur März-Frist zu erfüllen, könnte das Unternehmen nach Ermessen der Nasdaq-Mitarbeiter eine zusätzliche 180-Tage-Frist zur Wiedererlangung der Compliance erhalten.
MicroAlgo hat versichert, dass die Benachrichtigung keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb haben wird. Das Unternehmen beabsichtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Mindestangebotspreisanforderung der Nasdaq wiederzuerlangen.
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