Investing.com — WisdomTree Issuer ICAV, ein in Irland ansässiger Emittent von börsengehandelten Fonds (ETFs), hat Änderungen an den Namen und der Indexmethodik bestimmter Teilfonds bekannt gegeben, um diese an die Nachhaltigkeitsrichtlinien der Europäischen Union anzupassen. Die Anpassungen erfolgen als Reaktion auf die Richtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Verwendung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Begriffen (ESG) in Fondsnamen.
Die Richtlinien, die darauf abzielen, Anleger zu schützen, indem sie sicherstellen, dass Fondsnamen ihre Strategien genau widerspiegeln, verlangen, dass Fonds, die umweltbezogene Begriffe in ihren Namen verwenden, mindestens 80% ihrer Vermögenswerte im Einklang mit spezifischen Umwelt- und Sozialmerkmalen investieren. Sie müssen auch die Ausschlusskriterien einhalten, die in den Paris-aligned Benchmarks (PAB) festgelegt sind.
Mit Wirkung vom 16.04.2025 wird der WisdomTree Recycling Decarbonisation UCITS ETF in WisdomTree Recycling UCITS ETF umbenannt, und der WisdomTree Energy Transition Metals and Rare Earths Miners UCITS ETF wird zum WisdomTree Strategic Metals and Rare Earths Miners UCITS ETF. Dies geschieht, um Begriffe wie "Decarbonisation" und "Energy Transition" zu entfernen, die nicht mit den PAB-Ausschlüssen konform sind.
Darüber hinaus hat der Indexanbieter, WisdomTree, Inc., den Namen des WisdomTree Energy Transition Metals and Rare Earths Miners Index geändert, um die Umbenennung des ETFs widerzuspiegeln. Die Indexnamenänderung tritt ebenfalls am 16.04.2025 in Kraft.
In einem weiteren Schritt zur Einhaltung der ESMA-Richtlinien hat der WisdomTree Global Sustainable Equity UCITS ETF, der "Sustainability" in seinem Namen enthält, seinen Index aktualisiert, um die PAB-Ausschlüsse zu integrieren. Diese Änderung der Indexmethodik wird zu Anpassungen der zugrunde liegenden Komponenten des Index am Neugewichtungsdatum, dem 16.05.2025, führen. Die Einstufung des Fonds gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) als Artikel 9, seine Anlagestrategie und seine Mindestverpflichtung für nachhaltige Investitionen bleiben jedoch unverändert.
Die Änderungen werden in den aktualisierten Versionen der Ergänzungen für die Fonds sowie in den wesentlichen Anlegerinformationen (KIIDs), PRIIPs KIDs und Marketingmaterialien der Fonds berücksichtigt. Der Verwaltungsrat versichert, dass diese Änderungen keinen Einfluss auf den Tracking Error zwischen der Performance der Fonds und der ihrer Indizes haben werden.
Diese Änderungen unterstreichen die sich entwickelnde Landschaft des ESG-Investierens und das Engagement von Finanzinstituten, regulatorische Standards einzuhalten, die auf eine Verbesserung der Transparenz und des Anlegerschutzes abzielen. Diese Ankündigung basiert auf einer Pressemitteilung von WisdomTree Issuer ICAV.
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