Berlin, 12. Feb (Reuters) - Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn DBN.UL will der Staatskonzern das Tarifeinheitsgesetz durchsetzen und sorgt damit für Unruhe in bei den Angestellten. Das Unternehmen mit über 200.000 Beschäftigten in Deutschland verschickte am Freitag Informationen an seine Mitarbeiter, wonach künftig im jeweiligen Betrieb nur noch der Tarifvertrag der jeweilig stärksten Gewerkschaft gilt. Dies hat Auswirkungen auf Schicht-Regelungen und den Kündigungsschutz. Hintergrund ist die Rivalität zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Lokführergewerkschaft GDL, die vor allem Lokführer und Zugbegleiter vertritt. Bislang hatte beide Tarifverträge mit den jeweiligen Sonderregeln für bestimmte Berufsgruppen für den gesamten Konzern gegolten.
Die Bundesregierung hatte das Tarifeinheitsgesetz 2015 beschlossen. Bei mehreren Gewerkschaften in einem Unternehmen gilt nur der Tarifvertrag der stärkeren Organisation, wenn eine andere Vereinbarung scheitert.
Vor dem Hintergrund des Konflikts mit der GDL setzt die Bahn nun das Gesetz durch. Der Konzern unterteilt sich in Deutschland insgesamt 300 Wahl-Betriebe. In den meisten ist die EVG am stärksten, Lokführer und Zugbegleiter sind dort nicht vertreten. In etwa 60 Betrieben gibt es aber Überschneidungen. Die Bahn muss nun etwa anhand von Ergebnissen der dortigen Betriebsratswahlen ermitteln, welche Gewerkschaft dort dominant sind. Direkte Befragungen von Mitarbeitern sind untersagt. Allein diese Ermittlung dürfte Klagen provozieren.
Ist die GDL dort stärkste Kraft, gilt etwa in diesem Betrieb für alle beispielsweise der von der EVG ausgehandelte Kündigungsschutz nicht mehr. Dafür aber etwa Schicht- und Pausenregelungen. Umgekehrt gelten Schicht- und Pausenregelungen der GDL nicht mehr, dafür aber der Kündigungsschutz.
Die Umsetzung wird laut den Reuters vorliegenden Unterlagen mehrere Monaten in Anspruch nehmen. Eigentlich greift das Einheitsgesetz schon ab Januar. Die Mitarbeiter werden dabei schon gewarnt, dass etwaige Vergünstigungen aus Abkommen der anderen Gewerkschaft zwar zunächst weiter gewährt werden, sich daraus aber kein Gewohnheitsrecht entwickelt. Umgekehrt müssten diese auch nicht zurückgezahlt werden.
In Gewerkschaftskreisen wird vermutet, dass die Bahn mit dem Vorgehen Druck vor allem auf die GDL ausüben will. Während die EVG bereits einen neuen Tarifvertrag mit der Bahn geschlossen hat, sind Bahn und GDL nach einer gescheiterten Schlichtung auf Konfrontationskurs. Der GDL-Vertrag läuft jetzt aus, ab März könnten die Lokführer auch streiken.