AUDI AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AUDI AG
13.09.2013 18:15
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AUDI AG
Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner
Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piech GmbH,
Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich,
(die 'Mitteilenden') haben der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.
September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21
Abs. 1 WpHG vom 11. September 2013 und die Überschreitung der
Stimmrechtsschwelle von 75% durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs.
1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der
Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'
Ingolstadt, den 13. September 2013
AUDI AG
Der Vorstand
13.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUDI AG
-
85045 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.audi.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
AUDI AG
13.09.2013 18:15
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AUDI AG
Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner
Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piech GmbH,
Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich,
(die 'Mitteilenden') haben der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.
September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21
Abs. 1 WpHG vom 11. September 2013 und die Überschreitung der
Stimmrechtsschwelle von 75% durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs.
1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der
Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'
Ingolstadt, den 13. September 2013
AUDI AG
Der Vorstand
13.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUDI AG
-
85045 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.audi.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------