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BaFin hilft Token-Emittenten mit Merkblatt zu Prospekt- und Erlaubnispflichten

Veröffentlicht am 17.08.2019, 15:01
Aktualisiert 17.08.2019, 13:05
© Reuters.

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Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. August veröffentlichtes Merkblatt bietet Emittenten von Krypto-Token eine Zusammenfassung der aktuell in Deutschland zu diesem Thema geltenden Rechtsnormen.

Wichtige Infos für STO-EmittentenIn dem Dokument führt die Behörde aus, welche Informationen und Unterlagen ihr die Emittenten einreichen sollen, damit sie die Anfragen schon im Vorhinein zielführend und zügig beantworten kann. Außerdem setzt sich das Merkblatt mit dem Wesen von Krypto-Token auseinander und informiert über die Wertpapiereigenschaft nach Prospekt-Verordnung bzw. Wertpapierprospektgesetz und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz.

Merkblatt hilft auch der BaFin selbstMit der Veröffentlichung des Merkblatts dürfte die Regulierungsbehörde neben der Hilfestellung für Krypto-Startups auch die Vereinfachung eigener Prozesse im Blick haben. Durch vorab klar definierte Standards ist ein deutlich geringerer Kommunikationsaufwand zwischen Antragstellern und der BaFin zu erwarten.

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