Bybit, eine der weltweit führenden Kryptobörsen, wurde von der Financial Intelligence Unit (FIU) Indiens mit einer Strafe von 9,27 Crore Rupien (etwa 1,06 Millionen US-Dollar) belegt. Die Sanktion erfolgte aufgrund von Verstößen gegen den Prevention of Money Laundering Act (PMLA), wie offizielle Dokumente vom 31.01.2023 belegen.
Die nach Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt wurde vom indischen Finanzministerium als ’meldepflichtige Einheit’ gemäß PMLA eingestuft. Die FIU ergriff Maßnahmen, nachdem Bybit seine Geschäfte in Indien ohne die erforderliche Registrierung bei der FIU-IND ausgeweitet hatte. Als Konsequenz blockierte die FIU-IND die Website von Bybit gemäß dem Information Technology Act von 2000 über das Ministerium für Elektronik und Kommunikationstechnologie (MEITY), um den Betrieb zu unterbinden.
Die Verhängung der Geldstrafe folgt auf Bybits Entscheidung, seine Dienstleistungen in Indien vorübergehend einzustellen. Als Gründe wurden "jüngste Entwicklungen bei indischen Regulierungsbehörden" sowie Bedenken hinsichtlich der Compliance angeführt. Vikas Gupta, Bybits Country Manager für Indien, zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Börse in naher Zukunft eine vollständige Betriebslizenz erhalten würde.
Im Bestreben, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, reichte Bybit am 26.06.2024 einen Antrag auf eine Virtual Digital Asset Service Provider (VDASP)-Lizenz ein. Obwohl Cointelegraph zunächst berichtete, Bybit habe sich bei der FIU registriert und die Geldstrafe beglichen, wurden diese Behauptungen später von einem Bybit-Sprecher dementiert.
Angesichts der sich entwickelnden Situation hat Cointelegraph bei der indischen FIU um Klarstellung bezüglich des Status der Strafzahlung und des Registrierungsprozesses von Bybit gebeten. Zudem wurde Bybit um eine Stellungnahme zur Geldstrafe und zum aktuellen Stand der Compliance-Anforderungen der FIU ersucht.
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