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Celsius-Eigenkapitalgeber fordern Interessenvertretung im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht am 24.09.2022, 23:00
Aktualisiert 24.09.2022, 22:35
Celsius-Eigenkapitalgeber fordern Interessenvertretung im Insolvenzverfahren

Eine internationale Kanzlei, die die Interessen von mehreren Celsius-Investoren vertritt, hat beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt, dass in dem Insolvenzverfahren um die zahlungsunfähige Krypto-Sparplattform ein Komitee ernannt wird, das speziell die Eigenkapitalgeber in dem Prozess repräsentiert.

Wie aus dem entsprechenden Antrag an das Südliche Bezirksgericht von New York hervorgeht, wollen die Anwälte der Kanzlei Milbank erwirken, dass ein sogenanntes „Official Preferred Equity Committee“ eingesetzt wird, das den Anteilseignern der Plattform ein gesondertes Mitspracherecht in dem Verfahren gibt. Dahingehend heißt es, dass die Eigenkapitalgeber „dringend einen eigenen Repräsentanten benötigen“, um neben den geschädigten Celsius-Kreditgebern und den geschädigten Celsius-Nutzern in Person des Unsecured Creditors Committee (UCC) auch die dritte betroffene Partei an den Verhandlungstisch zu bringen.

„Die Dringlichkeit zur Ernennung einer Interessenvertretung der Eigenkapitalgeber wird besonders deutlich, wenn wir uns die praktische Realität dieses Falles angucken: Es gibt eigentlich nur zwei wirkliche Stakeholder – die kleinen Privatanleger und die Eigenkapitalgeber“, wie die Anwälte in ihrem Antrag argumentieren. Und weiter: „Nicht nur, weil die UCC klar und deutlich gesagt hat, dass sie den maximal hohen Schadensersatz für die Kleinanleger extrahieren will, ohne dabei auf die Belange der Eigenkapitalgeber Rücksicht zu nehmen, sondern auch, weil die Kreditgeber eindeutig kommuniziert haben, dass sie auf der Seite der UCC stehen, da es 'einzig und allein um die Nutzer geht'.“

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