Berlin (Reuters) - Die Bundesländer wollen Kapitalgesellschaften die Umgehung der Grunderwerbsteuer erschweren.
Die Finanzminister der Länder einigten sich am Donnerstag auf Maßnahmen, mit denen sie sogenannte Share Deals eindämmen und damit mehr Steuern in ihre Kassen spülen wollen. "Wenn jeder Normalo Grunderwerbsteuer zahlen muss, bei millionenschweren Immobilienkäufen aber die Abgabe ans Gemeinwesen umgangen werden kann, dann ist das ungerecht", sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Allzu oft würden für die Umgehung Share Deals genutzt.
Bei diesem Konstrukt wird nicht ein Grundstück, sondern das Unternehmen verkauft, welches das Grundstück besitzt. Die Grunderwerbsteuer entfällt dabei, wenn weniger als 95 Prozent der Gesellschaft erworben werden. In Städten mit angespannten Immobilienmärkten wie Berlin stößt die Regelung immer wieder auf heftige Kritik, weil Kapitalgesellschaften dadurch Grundstücke kaufen und verkaufen können und sich im Vergleich zu Privatpersonen die Steuer sparen.
Die Länder wollen nach Angaben Hessens nun Share Deals erschweren, indem die Beteiligungshöhe bei Kapitalgesellschaften auf 90 von 95 Prozent abgesenkt wird. Zudem soll die Frist, in der die Grunderwerbsteuer fällig werden kann, von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Damit wollen die Länder verhindern, dass Investoren zum Beispiel zunächst 94,9 Prozent und nach fünf Jahren den Rest an der Gesellschaft und ihren Grundstücken übernehmen.
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus, bezeichnete die geplanten Änderungen als nicht ausreichend. "Für die Länder bedeutet dieser faule Kompromiss weiter Verluste in dreistelliger Millionenhöhe." Die Hauptleidtragenden seien aber die Mieter, denn ihre Mieten stiegen auch durch Immobilienspekulation rasant. Paus warb für eine Absenkung der Beteiligungshöhe auf 75 oder gar 51 Prozent.
Die Grunderwerbsteuer fließt in die Kassen der Länder. Auf Bundesebene hatten aber auch Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden." Änderungen müssen Bund und Länder gemeinsam beschließen.