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Gerichtshof von Shanghai stuft Bitcoin als virtuelles Eigentum ein

Veröffentlicht am 15.05.2022, 01:43
Aktualisiert 15.05.2022, 01:35
Gerichtshof von Shanghai stuft Bitcoin als virtuelles Eigentum ein

Der oberste Gerichtshof von Shanghai ist zu der offiziellen Einschätzung gekommen, dass Bitcoin als Eigentumsrecht einzustufen ist. Zu diesem Ergebnis ist das Gericht im Rahmen eines Prozesses gekommen, der ursprünglich im Oktober 2022 in einem chinesischen Bezirksgericht aufgenommen wurde. Das Bezirksgericht hatte hier bereits geurteilt, dass Bitcoin (BTC) einen Wert hat sowie ein knappes und verfügbares Gut ist, weshalb die Kryptowährung als virtuelles Eigentum verstanden werden kann.

Wie das chinesische Nachrichtenportal Sina berichtet, hatte der Shanghai Baoshan District People’s Court entschieden, dass der Beklagte Shi Moumou dem Kläger Cheng Mou den Kredit von 1 BTC zurückerstatten muss, den letzterer ersterem gewährt hatte. Da der Beklagte diesem Urteilsspruch jedoch nicht nachgekommen ist, kam es im Mai 2021 zunächst zu einer Mediation. In dieser kam heraus, dass Mou nicht länger im Besitz des ursprünglichen Bitcoin ist, weshalb sich beide Parteien letztendlich darauf geeinigt haben, dass der Beklagte Schadensersatz in Höhe des Bitcoin-Kurses zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme leisten muss.

Die Krux an dieser Einigung ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt kein rechtlich zulässiger Bitcoin-Kurs festgestellt werden kann, da die Kryptowährung damals schon in China verboten war. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ermittlungsbehörden keine Möglichkeiten haben, weitergehende Ermittlungen im Hinblick auf virtuelles Eigentum anzustellen.

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