Investing.com – Die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hatte in der Vergangenheit schon mehrfach Krypto-Unternehmen vor Gericht gebracht, weil sie diesen vorwarf, unregistrierte Wertpapiere in den Umlauf gebracht zu haben. Einer der bekanntesten Gerichtsprozesse dürfte in diesem Zusammenhang die Anklage gegen Ripple sein.
Nachdem unter dem früheren SEC-Vorsitzenden Jay Clayton zahlreiche Vergleiche mit ICO-Emittenten geschlossen worden, kam es nun zu einem ersten Vergleich unter dem neuen Vorsitzenden Gary Gensler.
Am 9. August einigte sich die Behörde mit dem Bloom Protocol auf eine Unterlassungsverfügung gegen die Ausgabe der Bloom-Token (BLT) an mehr als 7.000 Investoren. Der ICO verschaffte dem Unternehmen Kapital in Höhe von knapp 31 Millionen Dollar. Der Vergleich enthielt auch eine zivilrechtliche Strafe, die etwas mehr als dem ICO-Volumen entsprach.
So ähnlich sahen die Vergleiche der SEC immer aus, aber diesmal gibt es einen entscheidenden Unterschied. In der Verfügung weist die Behörde darauf hin, dass es eine Möglichkeit gibt, wie ein ursprünglich als Wertpapier eingestufter digitaler Vermögenswert zu einem neuen Status kommt:
„Wenn der Beklagte die Absicht hat, das Formular 15 einzureichen, um seine Registrierung gemäß Vorschrift 12g-4 des Securities Exchange Act von 1934 mit der Begründung zu beenden, dass die BLT nicht länger eine „Klasse von Wertpapieren“ gemäß Vorschrift 12g-4 darstellt, weil die BLT nicht länger ein „Wertpapier“ gemäß Abschnitt 3(a)(10) des Gesetzes von 1934 ist, wird der Beklagte die Mitarbeiter der Kommission mindestens dreißig (30) Tage vor einer solchen Einreichung informieren. Nach einer solchen Benachrichtigung können die Mitarbeiter der Kommission in angemessener Weise weitere Informationen anfordern, und der Beklagte erklärt sich bereit, diese Informationen gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen.“
Vermutlich hat die Behörde erkannt, dass es schwierig ist, digitale Vermögenswerte als Wertpapier einzustufen, wenn als alleinige Grundlage der Howey-Test herangezogen wird.
Das ändert jedoch nichts daran, dass die SEC weiterhin gegen unregistrierte Wertpapiere vorgeht. Am 16. August wurde eine Klage gegen Dragonchain eingereicht und es dürften weitere folgen.
Von Marco Oehrl