KÖLN (dpa-AFX) - Rabattmarken-Aktionen von Einzelhändlern dürfen auch bei einer überraschend hohen Kunden-Nachfrage nicht vorzeitig abgebrochen werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts allerdings nur, sofern der Händler in den Teilnahmebedingungen zuvor nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Mit diesem am Donnerstag in Köln veröffentlichten Urteil (Az: 6 U 27/12) gab das Oberlandesgericht einer Verbraucherzentrale Recht, deren Klage in der ersten Instanz abgewiesen worden war.
Hintergrund der Klage war eine Rabattmarken-Aktion, bei der die Kunden Waren eines Messerherstellers zu stark verbilligten Preisen kaufen konnten. Die Aktion musste wegen des großen Erfolgs vorzeitig abgebrochen werden, da der Hersteller die Nachfrage nicht mehr befriedigen konnte. Mit dem Urteil sei nicht geklärt worden, ob betroffene Kunden nun einen Anspruch auf Schadenersatz hätten, sagte eine Gerichtssprecherin. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen./uta/DP/stb
Hintergrund der Klage war eine Rabattmarken-Aktion, bei der die Kunden Waren eines Messerherstellers zu stark verbilligten Preisen kaufen konnten. Die Aktion musste wegen des großen Erfolgs vorzeitig abgebrochen werden, da der Hersteller die Nachfrage nicht mehr befriedigen konnte. Mit dem Urteil sei nicht geklärt worden, ob betroffene Kunden nun einen Anspruch auf Schadenersatz hätten, sagte eine Gerichtssprecherin. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen./uta/DP/stb