FRANKFURT (dpa-AFX) - Enttäuschte Anleger können künftig vor deutschen Gerichten Ratingagenturen für deren falsche Einschätzungen verklagen. Über die Erfolgsaussichten solcher Klagen sagt die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt allerdings rein gar nichts aus. Die Richter hatten nur festgestellt, dass die US-Ratingagentur Standard & Poor's in Deutschland eine eigenständige Tochter mit eigenem Vermögen unterhält (Az.: 21 U 23/11) und damit auch an einem deutschen Gerichtsstand verklagt werden kann.
Die OLG-Richter verpflichteten mit ihrer Entscheidung die untergeordnete Instanz, das Frankfurter Landgericht, sich mit der Klage eines Anlegers zu beschäftigen, der beim Crash der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 viel Geld verloren hat. Nach Angaben der Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens&Gieschen (KWAG) hatte er vier Monate vor der Pleite Zertifikate der Investmentbank im Wert von 30.000 Euro gekauft. 'Ausschlaggebend für den Kauf war die positive Bewertung durch Standard & Poor's', erklärte Anwalt Jens-Peter Gieschen.
Das Landgericht hatte sich nicht mit der Klage befassen wollen, weil es ihm an der 'internationalen Zuständigkeit' fehle. Es muss sich nun in der Sache mit der Verbindlichkeit der Agenturaussagen beschäftigen. Die Agenturen, die seit der Finanzkrise durch ihre Benotungen von Unternehmen und Staaten im Rampenlicht stehen und heftig umstritten sind, schützen sich mit juristischen Erläuterungen zur Eingeschränktheit ihrer Meinungen vor Schadensersatzansprüchen./ceb/DP/jkr
Die OLG-Richter verpflichteten mit ihrer Entscheidung die untergeordnete Instanz, das Frankfurter Landgericht, sich mit der Klage eines Anlegers zu beschäftigen, der beim Crash der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 viel Geld verloren hat. Nach Angaben der Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens&Gieschen (KWAG) hatte er vier Monate vor der Pleite Zertifikate der Investmentbank im Wert von 30.000 Euro gekauft. 'Ausschlaggebend für den Kauf war die positive Bewertung durch Standard & Poor's', erklärte Anwalt Jens-Peter Gieschen.
Das Landgericht hatte sich nicht mit der Klage befassen wollen, weil es ihm an der 'internationalen Zuständigkeit' fehle. Es muss sich nun in der Sache mit der Verbindlichkeit der Agenturaussagen beschäftigen. Die Agenturen, die seit der Finanzkrise durch ihre Benotungen von Unternehmen und Staaten im Rampenlicht stehen und heftig umstritten sind, schützen sich mit juristischen Erläuterungen zur Eingeschränktheit ihrer Meinungen vor Schadensersatzansprüchen./ceb/DP/jkr