Wettbewerbsverzerrungen bei SoFFin II verhindern - Lehren aus
vergangenen Stabilisierungsmaßnahmen ziehen
Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) warnt davor, Wettbewerbsverzerrungen durch
staatliche Bankenstützungen weiterhin zuzulassen. Der
Regierungsentwurf für die Anhörung im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 23. Januar 2012 zum Zweiten
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (SoFFin II) führe diese Problematik
fort. 'Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die staatlich
gestützten Instituten im gesamten Kundengeschäft, also auch im
Einlagengeschäft, untersagt, marktferne und betriebswirtschaftlich
unsinnige Konditionen anzubieten', erklärt BVR-Präsident Uwe
Fröhlich. 'Dass ein staatlich gestütztes Institut Preisführer bei
aktuellen Sparzinsangeboten ist, verdeutlicht, wie stark
wirtschaftlich solide Institute im Wettbewerb benachteiligt werden',
so Fröhlich.
Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig nach eigenem
Ermessen höhere Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute
stellen kann. Dies lasse Zweifel an der verfassungs- und
europarechtlichen Tragfähigkeit der neuen aufsichtsrechtlichen
Regelungen aufkommen. Es sei höchst bedenklich, wenn der Aufsicht
allein auf Basis von Absprachen zwischen europäischen Stellen derart
gravierende Eingriffsrechte eingeräumt würden.
Eigenkapitalanforderungen müssten ganz klar ausschließlich im
Zuständigkeitsbereich der Gesetzgebung bleiben. Nur so sei ein
verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für den Finanzmarkt
gewährleistet.
Unabhängig davon solle der Gesetzgeber klarstellen, dass derartige
aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die eine Gefahr für die
Finanzmarktstabilität abwenden sollen, nicht auf regional
aufgestellte Institute, sondern ausschließlich auf systemrelevante
Banken angewendet werden dürfen.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
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Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) warnt davor, Wettbewerbsverzerrungen durch
staatliche Bankenstützungen weiterhin zuzulassen. Der
Regierungsentwurf für die Anhörung im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 23. Januar 2012 zum Zweiten
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (SoFFin II) führe diese Problematik
fort. 'Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die staatlich
gestützten Instituten im gesamten Kundengeschäft, also auch im
Einlagengeschäft, untersagt, marktferne und betriebswirtschaftlich
unsinnige Konditionen anzubieten', erklärt BVR-Präsident Uwe
Fröhlich. 'Dass ein staatlich gestütztes Institut Preisführer bei
aktuellen Sparzinsangeboten ist, verdeutlicht, wie stark
wirtschaftlich solide Institute im Wettbewerb benachteiligt werden',
so Fröhlich.
Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig nach eigenem
Ermessen höhere Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute
stellen kann. Dies lasse Zweifel an der verfassungs- und
europarechtlichen Tragfähigkeit der neuen aufsichtsrechtlichen
Regelungen aufkommen. Es sei höchst bedenklich, wenn der Aufsicht
allein auf Basis von Absprachen zwischen europäischen Stellen derart
gravierende Eingriffsrechte eingeräumt würden.
Eigenkapitalanforderungen müssten ganz klar ausschließlich im
Zuständigkeitsbereich der Gesetzgebung bleiben. Nur so sei ein
verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für den Finanzmarkt
gewährleistet.
Unabhängig davon solle der Gesetzgeber klarstellen, dass derartige
aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die eine Gefahr für die
Finanzmarktstabilität abwenden sollen, nicht auf regional
aufgestellte Institute, sondern ausschließlich auf systemrelevante
Banken angewendet werden dürfen.
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