BERLIN (dpa-AFX) - Die Kürzung der Solarförderung für Dachanlagen wird statt zum 9. März wahrscheinlich erst ab April gelten. Das zeichnete sich nach Beratungen der Fraktionen von Union und FDP ab. Auch die Sprecherin von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) betonte am Montag in Berlin: 'Es läuft darauf hinaus.'
Röttgen hat zuvor vor einer zu starken zeitlichen Streckung des Stichtages gewarnt, weil es sonst zu 'Schlusskäufen' kommen könnte, um noch die alte, höhere Förderung zu kassieren. Da diese von den Verbrauchern über den Strompreis zu zahlen ist, könnten dadurch die Belastungen entsprechend steigen.
Besonders aus Bayern kam aber Widerstand gegen die recht abrupte Kürzung, weil bereits geplante Anlagen vor dem Stichtag 9. März kaum noch zu installieren seien. Auch die FDP mahnte Vertrauensschutz an. Auch für große Solarparks ist eine zeitliche Streckung im Gespräch. Wer einen Aufstellungsbeschluss zum 1. März hat, könnte eine Gnadenfrist bis Juni bekommen.
Die Solarförderung soll zur Begrenzung der Kosten und des jährlichen Zubaus um 20 bis 30 Prozent gekürzt werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP wollen dazu diese Woche einen Entwurf in den Bundestag einbringen. Da gerade die ostdeutschen Länder Sturm laufen, könnte das Vorhaben aber noch vom Bundesrat aufgehalten werden und im Vermittlungsausschuss landen./ir/DP/tw
Röttgen hat zuvor vor einer zu starken zeitlichen Streckung des Stichtages gewarnt, weil es sonst zu 'Schlusskäufen' kommen könnte, um noch die alte, höhere Förderung zu kassieren. Da diese von den Verbrauchern über den Strompreis zu zahlen ist, könnten dadurch die Belastungen entsprechend steigen.
Besonders aus Bayern kam aber Widerstand gegen die recht abrupte Kürzung, weil bereits geplante Anlagen vor dem Stichtag 9. März kaum noch zu installieren seien. Auch die FDP mahnte Vertrauensschutz an. Auch für große Solarparks ist eine zeitliche Streckung im Gespräch. Wer einen Aufstellungsbeschluss zum 1. März hat, könnte eine Gnadenfrist bis Juni bekommen.
Die Solarförderung soll zur Begrenzung der Kosten und des jährlichen Zubaus um 20 bis 30 Prozent gekürzt werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP wollen dazu diese Woche einen Entwurf in den Bundestag einbringen. Da gerade die ostdeutschen Länder Sturm laufen, könnte das Vorhaben aber noch vom Bundesrat aufgehalten werden und im Vermittlungsausschuss landen./ir/DP/tw