PARIS (dpa-AFX) - Wegen rechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl sind deutsche und französische Mühlenbetriebe zu Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 95,5 Millionen Euro verurteilt worden. Das französische Kartellamt verhängte am Dienstag allein gegen die VK Mühlen AG aus Hamburg ein Bußgeld von 17,1 Millionen Euro. Das Unternehmen war bereits im vergangenen Herbst vom Bundeskartellamt wegen Absprachen über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen zur Zahlung von 23,8 Millionen Euro verdonnert worden.
In dem Verfahren in Frankreich ging es nun um Absprachen mit französischen Mühlenbetrieben auf dem französischen Markt in den Jahren von 2002 bis 2008. Nach Einschätzung der Kartellwächter in Paris einigten sich insgesamt 13 Unternehmen auf einen Nichtangriffspakt.
Aus Deutschland waren das neben der VK Mühlen AG die Betriebe Bindewald (Rheinland-Pfalz/2,6 Millionen Euro Strafe), Bliesmühle (Saarland/1,9 Mio Euro), Flechtorfer (Niedersachsen/4,5 Mio Euro), Frießinger (Baden-Württemberg/11,8 Mio Euro), Heyl (Thüringen/2,1 Mio Euro), Mills United (Nordrhein-Westfalen/5,3 Mio Euro und Saalemühle (Sachsen-Anhalt/297 000 Euro). Das Mühlenunternehmen Werhahn hatte sich ebenfalls beteiligt, blieb aber straffrei, weil es als Kronzeuge aussagte.
Die VK Mühlen AG will das Urteil aller Voraussicht nach anfechten. 'Wir haben die Entscheidung der französischen Behörde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Nach unserer Auffassung ist weder der Tatvorwurf im Bußgeldbescheid noch die Höhe der gegen uns verhängten Strafe nachvollziehbar', teilte das Unternehmen mit. Die französische Wettbewerbsbehörde scheine jegliches Augenmaß verloren zu haben./aha/DP/wiz
In dem Verfahren in Frankreich ging es nun um Absprachen mit französischen Mühlenbetrieben auf dem französischen Markt in den Jahren von 2002 bis 2008. Nach Einschätzung der Kartellwächter in Paris einigten sich insgesamt 13 Unternehmen auf einen Nichtangriffspakt.
Aus Deutschland waren das neben der VK Mühlen AG die Betriebe Bindewald (Rheinland-Pfalz/2,6 Millionen Euro Strafe), Bliesmühle (Saarland/1,9 Mio Euro), Flechtorfer (Niedersachsen/4,5 Mio Euro), Frießinger (Baden-Württemberg/11,8 Mio Euro), Heyl (Thüringen/2,1 Mio Euro), Mills United (Nordrhein-Westfalen/5,3 Mio Euro und Saalemühle (Sachsen-Anhalt/297 000 Euro). Das Mühlenunternehmen Werhahn hatte sich ebenfalls beteiligt, blieb aber straffrei, weil es als Kronzeuge aussagte.
Die VK Mühlen AG will das Urteil aller Voraussicht nach anfechten. 'Wir haben die Entscheidung der französischen Behörde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Nach unserer Auffassung ist weder der Tatvorwurf im Bußgeldbescheid noch die Höhe der gegen uns verhängten Strafe nachvollziehbar', teilte das Unternehmen mit. Die französische Wettbewerbsbehörde scheine jegliches Augenmaß verloren zu haben./aha/DP/wiz