MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Mit einem Elf-Punkte-Plan wollen die Bundesländer nach Informationen der 'Süddeutschen Zeitung' einen neuen Vorstoß zur Steuervereinfachung unternehmen. Ein entsprechender Vorschlag soll an diesem Donnerstag von der Finanzministerkonferenz beraten werden. Zentrales Vorhaben ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf dann 1150 Euro, schreibt das Blatt (Donnerstag). Davon profitierten rund eine Million Arbeitnehmer, heißt es in einer Vorlage, die der 'Süddeutschen Zeitung' vorliegt.
Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Dadurch entfällt der Nachweis der einzelnen Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch die Anhebung zudem weniger Steuern zahlen. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.
Auch für die Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers wollen die Finanzminister der Länder die Steuererklärung vereinfachen. Künftig soll es Arbeitnehmern möglich sein, pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand anzugeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.
Damit die Steuererleichterungen keine Löcher in die staatlichen Kassen reißen, wollen die Länder an anderer Stelle Mehreinnahmen erwirtschaften, schreibt die Zeitung. So sollen beispielsweise Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das trifft eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Steuerzahlern. Nach Daten der Länder lagen 2008 rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker unterhalb dieser Schwelle./ll/DP/zb
Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Dadurch entfällt der Nachweis der einzelnen Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch die Anhebung zudem weniger Steuern zahlen. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.
Auch für die Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers wollen die Finanzminister der Länder die Steuererklärung vereinfachen. Künftig soll es Arbeitnehmern möglich sein, pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand anzugeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.
Damit die Steuererleichterungen keine Löcher in die staatlichen Kassen reißen, wollen die Länder an anderer Stelle Mehreinnahmen erwirtschaften, schreibt die Zeitung. So sollen beispielsweise Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das trifft eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Steuerzahlern. Nach Daten der Länder lagen 2008 rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker unterhalb dieser Schwelle./ll/DP/zb