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EANS Adhoc: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 14.06.2012, 13:16
EANS-Adhoc: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft / Mitteilung zu

Rückkauf Hybridkapital

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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14.06.2012

ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT UND INVESTKREDIT FUNDING LTD

GEBEN DAS VORLÄUFIGE ABSTIMMUNGSERGEBNIS BETREFFEND DIE PREFERRED SECURITIES,

DIE ZURÜCKZIEHUNG ZUR EINHOLUNG VON ZUSTIMMUNGEN (SCHEME OF ARRANGEMENT) SOWIE

DIE EINLADUNG ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM VERKAUF VON ANLEIHEN BEKANNT

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE PERSON MIT

SITZ UND/ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE U.S.

PERSON

Mit Bezug auf die Mitteilung vom 22 Mai 2012, geben Österreichische

Volksbanken-Aktiengesellschaft ('ÖVAG') und Investkredit Funding Ltd

('Investkredit') hiermit bekannt:

(A) Das vorläufige Ergebnis der Abstimmung über die Vorschläge an Inhaber der

von der ÖVAG Finance (Jersey) Limited emittierten Preferred Securities

Abstimmungsanweisungen zum heutigen Tag zu Gunsten der Vorschläge (wie im

Invitation Memorandum vom 22 Mai 2012 beschrieben) umfassen ca. 86,4% der

ausständigen Nominale der von der ÖVAG Finance (Jersey) Limited emittierten

EUR250,000,000 Fixed/Floating Rate Non-cumulative Non-voting preferred

securities (ISIN: XS0201306288 und Common Code: 020130628) (die 'Preferred

Securities'). Die von der ÖVAG Finance (Jersey) Limited einberufene

Gläubigerversammlung für Inhaber der Preferred Securities wird in den

Räumlichkeiten von Clifford Chance, an der Adresse 4 Place de Paris, B.P. 1147,

L-1011 Luxembourg, Grand Duché de Luxembourg am 15 Juni 2012 um 12:00 Uhr,

Zentral Europäische Zeit (CET) stattfinden.

(B) Zurückziehung des 'Schemes of Arrangement' durch Investkredit Funding Ltd

und Einladung zur Angebotslegung zum Verkauf gegen Barzahlung

(i) Investkredit hat heute das Scheme of Arrangement (das 'Scheme'), das

ursprünglich gemäß 'Part 18A of the Companies (Jersey) Law 1991', im Bezug auf

die von der Investkredit am 28 November 2002 emittierten EUR50,000,000

subordinated non-cumulative Limited Recourse Notes (ISIN: DE 0009576108 und WKN:

957 610) (die 'Anleihen') vorgeschlagen wurde, zurückgezogen.

ÖVAG und Investkredit haben heute entschieden, mit dem Scheme nicht fortzufahren

und werden anstelle dessen die Inhaber der Anleihen einladen, ihre Anleihen an

ÖVAG für Bargeld gemäß einem Angebot ('tender offer'), das veröffentlicht und

weiter unten in Absatz (ii) beschrieben wird, zu verkaufen. Die für Inhaber der

Anleihen für den 15. Juni 2012, beginnend um 12:00 Uhr Zentral Europäische Zeit

(CET), in den Räumlichkeiten von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Seilergasse

16, 1010 Wien, Republik Österreich einberufene Gläubigerversammlung, um über das

Scheme zu entscheiden, ist abgesagt.

Um Missverständnisse auszuschließen: die Einladung (wie unten definiert) ersetzt

das vormals verkündetet Scheme. Jegliche Direkter-Teilnehmer-Schreiben ('Direct

Participant Letters') (gemäß Definition im Explanatory Statement) die bislang

hinsichtlich des Schemes abgegeben wurden, sind ungültig und Zahlungen an die

Inhaber der Anleihen gemäß den Bestimmungen des Schemes sind nicht fällig.

(ii) Einladung an Inhaber der EUR50,000,000 subordinated non-cumulative Limited

Recourse Notes (ISIN: DE 0009576108 und WKN: 957 610) emittiert von Investkredit

Funding Ltd

Die ÖVAG gibt hiermit bekannt, dass sie die Inhaber der Anleihen einlädt, der

ÖVAG sämtliche ihrer Anleihen zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten (die

'Einladung'). Die Bedingungen ('terms and conditions') der Einladung sind im

Invitation Memorandum vom 14 Juni 2012 (das 'Invitation Memorandum') angeführt.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht ('FMA') hat den Kauf der Anleihen

genehmigt.

Die im Folgenden verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die Bedeutung, die

ihnen im Invitation Memorandum zugewiesen wird.

Anleihen

EUR50,000,000 subordinted non-cumulative Limited Recourse Notes emittiert von

Investkredit Funding Limited

Kumulierter Ausstehender Betrag

EUR50,000,000

Clearing Codes

ISIN: DE0009576108 Deutsche Wertpapier Kennnummer: 957 610

Kaufpreis

EUR400 pro EUR1,000 des Nominales

Begründung für die Einladung

Die Einladung, der ÖVAG Angebote zum Verkauf von Schuldverschreibungen für

Bargeld zu stellen, ist Teil des laufenden Kapitalmanagements der ÖVAG und

beruht auf einem Vertrag mit der Republik Österreich. Ziel der Einladung ist die

Stärkung der Kapitalisierung der ÖVAG durch Aufstocken des Eigenkapitals. Im

Zusammenhang mit der Einladung bietet ÖVAG den Anleihegläubigern die Gelegenheit

an, ihre Schuldverschreibungen zu einem Preis über dem derzeitigen Marktpreis zu

verkaufen.

Zu erhaltender Kaufpreis für die Anleihen

Die ÖVAG beabsichtigt, den Ankauf sämtlicher Anleihen zu den Konditionen des

Invitation Memorandum und vorbehaltlich der darin enthaltenen Bedingungen zu

akzeptieren.

Inhaber, die vor dem Ablaufzeitpunkt eine Elektronische Order gültig eingebracht

haben und deren Verkaufsangebote von der ÖVAG angenommen werden, erhalten,

vorbehaltlich der Erfüllung der Zahlungsbedingungen, EUR 400 pro EUR 1.000

Liquidationsvorzugsbetrag der Anleihen (der 'Kaufpreis') und die aufgelaufenen

Zinsverbindlichkeiten ('Accrued Interest Payment') in jederzeit verfügbaren

Mitteln in bar zum Settlementtermin.

Teilnahme an der Einladung

Um Anleihen gemäß der Einladung zum Verkauf anzubieten, muss der Inhaber über

Clearstream, Frankfurt und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen von

Clearstream, Frankfurt eine gültige Elektronische Order abgeben, die bis zum

Ablaufzeitpunkt beim Tender Agent eingehen muss.

Inhabern wird nahe gelegt, mit der jeweiligen Bank, den Wertpapierhändlern, oder

anderen Intermediären, über welche sie Anleihen halten, abzuklären, ob der

Intermediär Instruktionen vor Ablauf der nachstehenden Fristen erhalten muss, um

an den Beschlussvorlagen und der Einladung teilzunehmen.

Erwarteter Zeitplan der Transaktion

Datum Ereignis

14. Juni 2012 Beginn der Einladung und Verteilung des Invitation Memorandum.

17:00 Uhr, MEZ, 28. Juni 2012 ('Ablaufzeitpunkt') Die Einladung erlischt, es sei

denn sie wird von der ÖVAG nach deren alleinigem Ermessen vor Eintritt des

Ablaufzeitpunkts verlängert oder beendet: Frist für den Eingang von

Elektronischen Ordern beim Tender Agent.Nach diesem Zeitpunkt kann eine

Elektronische Order nur noch unter den im Invitation Memorandum festgelegten

Umständen zurückgezogen werden.

29. Juni 2012 Ankündigung von ÖVAG (i) ob es die Angebote zum Verkauf

akzeptiert; (ii) den kumulierten Nominalbetrag der Anleihen den es zum Kauf

akzeptiert (der Null sein könnte); und (iii) der kumulierte Nominalbetrag der

Anleihen der ausstehend bleibt nach Beendigung der Einladung.

4. Juli 2012 ('Settlementtermin') Erwarteter Settlement Termin.

Falls die ÖVAG Angebote zum Verkauf von Anleihen angenommen hat, werden der

Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsverbindlichkeiten ('Accrued Interest

Payment') bezahlt.

Für weitere Informationen:

Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen der

Beschlussvorlagen und der Einladungen ist dem Invitation Memorandum zu

entnehmen. Weitere Einzelheiten über die Transaktion sind erhältlich bei:

DEALER MANAGERS

BNP Paribas

10 Harewood Avenue

London NW1 6AA

Vereinigtes Königreich

Tel: +44 207 595 8668

E-mail: liability.management@bnpparibas.com

Citigroup Global Markets Limited

Citigroup Centre, Canada Square

Canary Wharf

London E14 5LB

Vereinigtes Königreich

Tel: +44 (0) 20 7986 8969

E-mail: liabilitymanagement.europe@citi.com

TENDER AGENT

Citigroup Global Markets Deutschland AG

Reuterweg 16

60323 Frankfurt

Deutschland

Tel: +49 69 1366 1424

Fax: +49 69 1366 1416

E-mail: frankfurt.tenderagent@citi.com

Eine Kopie des Invitation Memorandums ist für berechtigte Personen auf Anfrage

vom Tender Agent erhältlich.

Keiner der Dealer Managers ist verantwortlich für den Inhalt dieser

Veröffentlichung und weder ÖVAG, Investkredit, die Dealer Managers, der Tender

Agent noch deren Direktoren, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben

irgendeine Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend die

Einladungen oder Empfehlungen dahingehend ab, ob Inhaber die Anleihen in den

Einladungen anbieten sollen oder den Beschlussvorlagen zustimmen sollen. Diese

Ankündigung ist in Verbindung mit dem Invitation Memorandum zu lesen. Diese

Ankündigung stellt keine Einladung dar, Anleihen zu erwerben. Derartige

Einladungen werden nur im Invitation Memorandum gemacht und jeder solche Erwerb

oder jede solche Annahme von Verkaufsangeboten wird ausschließlich auf Basis der

im Invitation Memorandum enthaltenen Informationen gemacht. Diese Ankündigung

und das Invitation Memorandum beinhalten wichtige Informationen, welche

sorgfältig vor jeglicher Entscheidung im Bezug auf die Einladungen oder die

Beschlussvorlagen gelesen werden sollten. Falls ein Inhaber Zweifel hat, welche

Maßnahmen er treffen soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat, einschließlich

betreffend jeglicher steuerlicher Konsequenzen, bei seinem Börsenmakler,

Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen unabhängigen Beratern

einzuholen.

Verbreitungsbschränkungen

Die Distribution des Invitation Memorandums ist in bestimmten Jurisdiktionen

gesetzlich eingeschränkt. Personen, welche in Besitz des Invitation Memorandums

gelangen, gelten als durch ÖVAG, Investkredit, die Dealer Managers und der

Tender Agent verpflichtet, sich selbst über diese Restriktionen zu informieren

und diese zu beachten.

Inhaber, welche Fragen betreffend die Beschlussvorlagen oder die Einladungen

haben, sollten die Dealer Managers für weitere Informationen kontaktieren.

Vereinigte Staaten

Die Einladungen sind nicht und werden nicht, weder direkt oder indirekt, in den

oder in die Vereinigten Staaten oder unter Verwendung von Emails oder eines

Mittels des zwischenbundestaatlichen oder ausländischen Handels (dies inkludiert

insbesondere Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der

elektronischen Übermittlung) oder durch jedwede Einrichtung von nationalen

Wertpapierbörsen unterbreitet und kein Verkaufsangebot über Anleihen darf auf

solche Art und Weise gemacht werden, auch nicht durch ein Instrument oder eine

sonstige Einrichtung von oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch einen

U.S. Person (wie unter Regulation S des United States Security Act von 1933, in

der geltenden Fassung, definiert (jeweils eine 'U.S. Person')) oder von Personen

mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder von US-Personen.

Dementsprechend dürfen und werden keine Kopien des Invitation Memorandums und

anderer Dokumente und Materialien in Zusammenhang mit den Einladungen, mittelbar

oder unmittelbar, innerhalb oder in den Vereinigten Staaten oder an U.S.

Personen oder Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten oder

ansässig sind, versandt oder auf anderem Wege übermittelt, verteilt oder

weitergeleitet werden.

Jedes vermeintliche Verkaufsangebot von Anleihen, das mittelbar oder unmittelbar

eine Verletzung dieser Beschränkungen darstellt, ist ungültig und jedes

Verkaufsangebot einer U.S. Person, einer Person, welche im Namen und auf

Rechnung einer U.S. Person oder einer in den Vereinigten Staaten wohnhaften oder

aufhältigen Person oder eines Vertreters, Treuhänders oder anderen Intermediärs,

welcher auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Aufenthalt

oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten handelt, wird nicht angenommen. Für

Zwecke dieses Absatzes sind mit den Vereinigten Staaten die Vereinigten Staaten

von Amerika, ihre Territorien und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die

Jungferninseln, Guam, Amerikanisch Samoa, Wake Island und die Nördlichen Mariana

Inseln), jeder Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of

Columbia gemeint.

Italien

Weder die Einladungen, das Invitation Memorandum noch irgendwelche anderen

Dokumente oder Unterlagen in Bezug auf die Einladungen wurden oder werden für

den Genehmigungsprozess der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa

(CONSOB) übermittelt. Die Einladungen werden in der Republik Italien als

ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Paragraph 3- bis des Gesetzblattes

Nr. 58 vom 24. Februar 1998, in der geltenden Fassung ('Financial Services Act')

und Artikel 35-bis, Paragraph 3 der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai

1999, in der geltenden Fassung ('CONSOB Verordnung') gemacht. Inhaber oder

wirtschaftliche Eigentümer der Anleihen können die Anleihen durch zugelassene

Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzzwischenhändler, die

berechtigt sind, diese Tätigkeiten in Italien gemäß dem Financial Services Act,

CONSOB Verordnung Nr. 16190 vom 29 Oktober 2007 in der geltenden Fassung, und

dem Gesetzblatt Nr. 385 vom 1. September 1993, in der geltenden Fassung) und

unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Anforderungen

der CONSOB oder einer anderen italienische Behörde, zum Verkauf anbieten.

Vereinigtes Königreich

Die Mitteilung des Invitation Memorandum und jeglicher anderer Dokumente oder

Unterlagen in Bezug auf die Einladungen wurden nicht von einer autorisierten

Person im Sinne des § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 gemacht

oder genehmigt. Daher werden diese Dokumente und/oder Unterlagen nicht verteilt

und dürfen daher der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich übermittelt werden

und sind nur zur Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs

oder Personen im Sinne des Artikel 43 Financial Services and Market Act 2000

(Financial Promotion), Erlass von 2005 (der 'Erlass') oder für andere Personen,

gegenüber denen eine Kommunikation gemäß dem Erlass zulässig ist, bestimmt.

Belgien

Das Invitation Memorandum richtet sich an keinen Inhaber oder eingetragenen

Inhaber, welcher in Belgien ansässig ist und kein qualifizierter Investor

(investisseur qualifié/gekwalificeerde belegger) im Sinne von Artikel 10 des

Belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von

Investmentinstrumenten und die Zulassung von Investment-instrumenten zum Handel

am regulierten Markt ist, und darf von einem solchen auch nicht angenommen

werden.

Frankreich

Weder das Invitation Memorandum noch andere Angebotsunterlagen oder

Informationen in Bezug auf die Einladungen wurden zur Freigabe bei der Autorité

des Marchés Financiers eingereicht und dürfen weder direkt noch indirekt

gegenüber der Öffentlichkeit der Republik Frankreich freigegeben, ausgegeben,

verteilt oder hiefür bestimmt werden, ausgenommen gegenüber (i) Anbietern von

Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Portfolio Management für fremde

Rechnung und/oder (ii) qualifizierten Investoren (investisseurs qualifiés), die

keine natürlichen Personen sind, wie definiert gemäß Artikel L.411-1, L.411-2

und D.411-1 bis D.411-3 des Französischen Code Monétaire et Financier.

Allgemein

Weder dieses Invitation Memorandum noch dessen elektronische Übermittlung stellt

ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum

Verkauf der Anleihen in Fällen dar, in denen ein solches Angebot oder

Aufforderung rechtswidrig ist (und jegliches diesbezügliches Angebot, die

Anleihen gemäß den Einladungen zu verkaufen, wird von Inhabern nicht

angenommen). In jenen Rechtsordnungen, in denen wertpapierrechtliche, blue sky

oder andere Gesetze verlangen, dass die Einladungen durch einen zugelassenen

Broker oder Händler gemacht werden und die Dealer Managers oder irgendeine ihrer

Tochtergesellschaften derartige zugelassene Broker oder Händler sind, gelten die

Einladungen als durch die Dealer Managers oder ihre Tochtergesellschaft im Namen

von ÖVAG in dieser Rechtsordnung gemacht. ÖVAG ist berechtigt, Verkaufsangebot

von Inhabern zu akzeptieren, sofern dadurch keine anwendbaren Gesetze oder

Bestimmungen verletzt werden.

Zusätzlich zur oben genannten Zusicherung betreffend die Vereinigten Staaten

wird fingiert, dass jeder Inhaber mit seiner Teilnahme an den Einladungen

bestimmte Zusicherungen in Bezug auf die anderen oben genannten Rechtsordnungen

und, wie in den 'Einladungsbedingungen' vorgesehen, abgibt. Jegliches Angebot

zum Verkauf der Anleihen durch einen Inhaber, der diese Zusicherungen nicht

abgeben kann, wird nicht angenommen.

Börsennotierte Partizipationskapital-Emissionen der Österreichischen

Volksbanken-Aktiengesellschaft:

ISIN:

AT0000755665 Österreichische Volksbanken-AG Partizipationsscheine

XS0359924643 EUR 500,000,000 Perpetual Non Cumulative Participation Capital

Certificates (emittiert auf treuhändischer Basis durch die Banque de Luxembourg)

Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen der

Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft:

ISIN:

XS0451759012

XS0417722393

AT000B053442

XS0275528627

AT000B061437

Die Emissionen der Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft sind an

folgenden Börsen zugelassen:

Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG

Amtlicher Handel der Wiener Börse AG

Regulierter Markt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Geregelter Markt der Prager Börse

Geregelter Markt der Luxemburger Börse

Freiverkehr der Berliner Börse

Freiverkehr der Börse Stuttgart

Open Market der Börse Frankfurt

Rückfragehinweis:

Walter Gröblinger

Tel.: +43/ (0) 50 4004-0

E-Mail: walter.groeblinger@volksbank.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft

Kolingasse 19

A-1090 Wien

Telefon: +43 0 50 4004-0

WWW: www.volksbank.com

Branche: Banken

ISIN: AT0000755665

Indizes: Standard Market Auction

Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange

Sprache: Deutsch

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