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IRW-News: Rubicon Minerals Corp.

Veröffentlicht am 19.03.2013, 08:11

IRW-PRESS: Rubicon Minerals Corp.: Rubicon Minerals: Das Berufungsgericht von Ontario bestätigt die Zuständigkeit der kanadischen Provinz Ontario für die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen

Rubicon Minerals: Das Berufungsgericht von Ontario bestätigt die Zuständigkeit der kanadischen Provinz Ontario für die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen

Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX | NYSE-MKT: RBY) ('Rubicon' oder das 'Unternehmen') wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass das Berufungsgericht von Ontario das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Ontario im Fall Keewatin v. Minister of Natural Resources ('Keewatin') für ungültig erklärt hat.

Obwohl Rubicon nicht am Keewatin-Prozess beteiligt war, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ontario, die Zuständigkeit der kanadischen Provinz Ontario für die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen zu wahren, für Bergbauunternehmen in Ontario überaus wichtig.

Das Unternehmen bewertet die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ontario, das Urteil im Keewartin-Fall für ungültig zu erklären, als höchst positiv und ist der festen Überzeugung, dass der Antrag auf rechtliche Überprüfung von Rubicons Schließungsplan für sein vollständig genehmigtes Goldprojekt Phoenix bei Red Lake (Ontario), der von der Wabauskang First Nation ('WFN') eingereicht wurde, unbegründet ist. Rubicon ist der Ansicht, dass es die WFN bei der Ausarbeitung des Schließungsplans und dessen endgültiger Abnahme durch das Ministry of Northern Development and Mines im Dezember 2011 ordnungsgemäß zu Rate gezogen hat. Bitte beziehen Sie sich ebenfalls auf die Pressemitteilung vom 17. Dezember 2012 mit dem Titel 'Rubicon beabsichtigt weitere Gespräche mit der Wabauskang First Nation', der die Beratungsbemühungen, die Rubicon im Hinblick auf die WFN unternommen hat, ausführlich darlegt. Bitte besuchen Sie auch den folgenden Link, http://www.rubiconminerals.com/files/QA%20-%2012032013.pdf; hier finden Sie die Antworten des Unternehmens zu den in dieser Hinsicht am häufigsten gestellten Fragen.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltfreundliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario), wo ab dem Jahr 2014 mit der Goldförderung begonnen werden soll. Rubicon ist ausreichend finanziert. Für sein Vorzeigeprojekt, das Goldprojekt Phoenix, wurden alle Genehmigungen im Hinblick auf einen Förderbetrieb erteilt. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, über 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend für die Exploration eignen. Die Rubicon-Aktien notieren an der NYSE.MKT (RBY) und an der TSX (RMX). Die Rubicon-Aktien finden sich im S&P/TSX Composite Index.

RUBICON MINERALS CORPORATION

'Mike Lalonde'

President & Chief Executive Officer

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als 'zukunftsgerichtete Aussagen' im Sinne des Abschnitts 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als 'zukunftsgerichtete Informationen' im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als 'zukunftsgerichtete Aussagen' bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. 'bemüht sich', 'erwartet', 'glaubt', 'plant', 'schätzt', 'prognostiziert' und 'beabsichtigt' zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden 'kann', 'wird, 'würde', 'sollte', 'könnte' oder 'dürfte' bzw. an ähnlichen Ausdrücken.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren u.a. auf folgenden Annahmen: dass die personellen Änderungen in angemessener Weise umgesetzt werden; dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch mechanische Gebrechen, Fehlen von technischer Ausrüstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der wirtschaftlichen Erstbewertung vom 8. August 2011 ('PEA') veröffentlichte Ressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen wesentlichen unerwarteten Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über die gleichen Information verfügen, auch die gleichen Schlüsse daraus ziehen.

Da es sich bei der PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren. Die per 8. August 2011 veröffentlichte PEA ist ein NI 43-101-konformer Fachbericht und wurde von AMC Mining Consultants durchgeführt. Soutex Inc. beteiligte sich an der metallurgischen Analyse und Verarbeitung.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zur geplanten Goldproduktionsaufnahme im Jahr 2014.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukünftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu vernünftigen Bedingungen, Verweigerung der Genehmigung der Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Angaben in der PEA vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet oder eine Produktionsentscheidung gefällt werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfähigen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusätzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die Abbaupläne und -termine, die metallurgischen Arbeitsabläufe und die Entwürfe der Verarbeitungsanlagen müssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewährleisten.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:

http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=27682

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