MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MAN SE
06.07.2012 10:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mag. Josef Ahorner, Österreich; Mag. Louise Kiesling, Österreich; Dr.
Ferdinand Oliver Porsche, Österreich; Kai Alexander Porsche, Österreich;
Mag. Mark Philipp Porsche, Österreich; Gerhard Anton Porsche, Österreich;
Ing. Hans-Peter Porsche, Österreich; Peter Daniell Porsche, Österreich; Dr.
Wolfgang Porsche, Österreich; die Ferdinand Porsche Privatstiftung,
Salzburg, Österreich; die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg,
Österreich; die Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich; die
Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich; die Louise Daxer-Piëch
GmbH, Salzburg, Österreich; die Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald,
Deutschland; die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg,
Österreich; die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;
die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg, Österreich; die Gerhard Porsche
GmbH, Grünwald, Deutschland; die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg,
Österreich; die Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland; die Porsche
Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland; die
Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, Deutschland; die Familien
Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald, Deutschland; die Familie
Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, Deutschland; die Porsche Piëch Holding
GmbH, Salzburg, Österreich; die Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg,
Österreich und die Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Stuttgart, Deutschland (nachstehend die 'Mitteilenden') haben uns am 4.
Juli 2012 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilung vom 11. Juni 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betreffend
das Überschreiten der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE am 6.
Juni 2012 Folgendes mitgeteilt:
1.Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN
SE dient der Umsetzung strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von
der Volkswagen Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE
führt zu einer Erhöhung der den Mitteilenden zuzurechnenden Stimmrechte an
der MAN SE.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, selbst innerhalb der nächsten 12
Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt
diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte an der MAN
SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE durch die
Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser Stimmrechte
zu den Mitteilenden führen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die
Mitteilenden, denen die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet werden,
hierauf direkten Einfluss hätten. Die Mitteilenden unterstützen das
Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter Wahrung der jeweiligen
Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihre Interessen bei
der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
geltend machen zu wollen.
4. Die Mitteilenden unterstützen die von der Volkswagen Aktiengesellschaft
angestrebte verstärkte Zusammenarbeit ihrer Konzernunternehmen im Bereich
der Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich
alle Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten
Nutzfahrzeugkonzerns einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages offen zu halten. Soweit damit wesentliche
Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,
verbunden wären, würden die Mitteilenden diese Änderungen unterstützen.
5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE führt zu einer Zurechnung der erworbenen Stimmrechte an der MAN SE
zu den Mitteilenden. Eigen- oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur
Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der MAN SE nicht
aufgewendet.
München, 6. Juli 2012
Der Vorstand
06.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAN SE
Ungererstraße 69
80805 München
Deutschland
Internet: www.man.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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MAN SE
06.07.2012 10:21
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Ferdinand Oliver Porsche, Österreich; Kai Alexander Porsche, Österreich;
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Wolfgang Porsche, Österreich; die Ferdinand Porsche Privatstiftung,
Salzburg, Österreich; die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg,
Österreich; die Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich; die
Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich; die Louise Daxer-Piëch
GmbH, Salzburg, Österreich; die Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald,
Deutschland; die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg,
Österreich; die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;
die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg, Österreich; die Gerhard Porsche
GmbH, Grünwald, Deutschland; die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg,
Österreich; die Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland; die Porsche
Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland; die
Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, Deutschland; die Familien
Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald, Deutschland; die Familie
Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, Deutschland; die Porsche Piëch Holding
GmbH, Salzburg, Österreich; die Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg,
Österreich und die Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Stuttgart, Deutschland (nachstehend die 'Mitteilenden') haben uns am 4.
Juli 2012 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilung vom 11. Juni 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betreffend
das Überschreiten der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE am 6.
Juni 2012 Folgendes mitgeteilt:
1.Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN
SE dient der Umsetzung strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von
der Volkswagen Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE
führt zu einer Erhöhung der den Mitteilenden zuzurechnenden Stimmrechte an
der MAN SE.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, selbst innerhalb der nächsten 12
Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt
diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte an der MAN
SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE durch die
Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser Stimmrechte
zu den Mitteilenden führen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die
Mitteilenden, denen die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet werden,
hierauf direkten Einfluss hätten. Die Mitteilenden unterstützen das
Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter Wahrung der jeweiligen
Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihre Interessen bei
der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
geltend machen zu wollen.
4. Die Mitteilenden unterstützen die von der Volkswagen Aktiengesellschaft
angestrebte verstärkte Zusammenarbeit ihrer Konzernunternehmen im Bereich
der Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich
alle Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten
Nutzfahrzeugkonzerns einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages offen zu halten. Soweit damit wesentliche
Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,
verbunden wären, würden die Mitteilenden diese Änderungen unterstützen.
5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE führt zu einer Zurechnung der erworbenen Stimmrechte an der MAN SE
zu den Mitteilenden. Eigen- oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur
Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der MAN SE nicht
aufgewendet.
München, 6. Juli 2012
Der Vorstand
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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