G20-Beschluss zur Regulierung der Schattenbanken war überfällig
Berlin (ots) - Die von den Staats- und Regierungschefs der G20 am
4. November 2011 getroffenen Beschlüsse zur Finanzmarktregulierung
bewertet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) als überwiegend positiv. Konsequent, wenn auch
längst überfällig, seien insbesondere die vereinbarten Maßnahmen zur
Regulierung der Schattenbanken. 'Wir unterstützen das Vorhaben der
G20, die Verschiebebahnhöfe aus den Bankbilanzen hinaus und in die
wenig regulierten Fonds und Zweckgesellschaften hinein zu schließen,
denn sie waren eine der Hauptursachen für den Ausbruch der globalen
Finanzmarktkrise. Ob die G20 diesen Anspruch letztlich einlösen
können, muss sich zeigen. Eine Einigung auf hoher Ebene reicht nicht
aus, um Schattenbankaktivitäten zu bekämpfen. Vielmehr muss ein
konkreter und detaillierte Aktionsplan folgen', so
BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Zu begrüßen seien daher auch
die Planungen der Europäischen Kommission, im Rahmen der Novellierung
des Investmentrechts entsprechende Regulierungsschritte für das
nächste Jahr vorzusehen.
Die vom G20-Gipfel beschlossenen höheren pauschalen
Eigenkapitalanforderungen an systemrelevante Institute wertet der BVR
lediglich als einen Teilschritt zur Lösung des Problems, dass Staaten
durch solche Institute erpressbar sein können. 'Die Minderung
systemischer Risiken wird allein mit verschärften
Kapitalanforderungen nur teilweise gelingen, wenn nicht gleichzeitig
die Risiken, und zwar direkt adressiert werden. Zudem muss es ein
glaubwürdiges Abwicklungsregime für grenzüberschreitend tätige
systemrelevanten Banken geben', so Hofmann. Es bestehe zudem die
Gefahr, dass sich die Institute zum Preis der höheren
Eigenkapitalunterlegung indirekt den Schutzschirm des jeweiligen
Staates erkaufen können, das heißt systemische Relevanz eines
Instituts weiterhin mit einer kostenlosen Staatsgarantie einhergehe.
Damit wären Wettbewerbsverzerrungen und erhöhte Risiken für den
Steuerzahler vorgezeichnet. Dem müsse die Politik entgegentreten.
Bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise könne die stärkere
Einbindung des Internationalen Währungsfonds (IWF) helfen, das
Vertrauen an den Märkten schneller zurückzugewinnen. So sei es zu
begrüßen, dass der IWF zusammen mit der Europäischen Kommission die
wirtschaftspolitischen Reformen in Italien überprüfe. Auch sieht der
BVR die Einführung einer neuen vorbeugenden Kreditlinie im
Instrumentarium des IWF grundsätzlich positiv.
Mit diesem Instrument werde zur Adressierung systemischer Krisen
eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit geschaffen,
Ansteckungseffekten und spekulativen Angriffen gegen einzelne Länder
entgegen zu wirken. Doch müsse der Einsatz unbedingt an strikte
Bedingungen geknüpft sein. So sei sicherzustellen, dass Mittel
tatsächlich nur an Länder mit einer im Kern gesunden
Wirtschaftspolitik ausgereicht würden. Wichtig sei auch, dass die
Hilfen nur zeitlich kurz befristet zur Verfügung gestellt würden, da
die Mittel nicht mit der Durchführung eines Anpassungsprogramms
verbunden seien. Auch dürfe die Anwendung des Instruments nicht zu
einer spürbaren Erhöhung der globalen Liquidität führen und so die
Stabilitätspolitik der Notenbanken konterkarieren.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
Berlin (ots) - Die von den Staats- und Regierungschefs der G20 am
4. November 2011 getroffenen Beschlüsse zur Finanzmarktregulierung
bewertet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) als überwiegend positiv. Konsequent, wenn auch
längst überfällig, seien insbesondere die vereinbarten Maßnahmen zur
Regulierung der Schattenbanken. 'Wir unterstützen das Vorhaben der
G20, die Verschiebebahnhöfe aus den Bankbilanzen hinaus und in die
wenig regulierten Fonds und Zweckgesellschaften hinein zu schließen,
denn sie waren eine der Hauptursachen für den Ausbruch der globalen
Finanzmarktkrise. Ob die G20 diesen Anspruch letztlich einlösen
können, muss sich zeigen. Eine Einigung auf hoher Ebene reicht nicht
aus, um Schattenbankaktivitäten zu bekämpfen. Vielmehr muss ein
konkreter und detaillierte Aktionsplan folgen', so
BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Zu begrüßen seien daher auch
die Planungen der Europäischen Kommission, im Rahmen der Novellierung
des Investmentrechts entsprechende Regulierungsschritte für das
nächste Jahr vorzusehen.
Die vom G20-Gipfel beschlossenen höheren pauschalen
Eigenkapitalanforderungen an systemrelevante Institute wertet der BVR
lediglich als einen Teilschritt zur Lösung des Problems, dass Staaten
durch solche Institute erpressbar sein können. 'Die Minderung
systemischer Risiken wird allein mit verschärften
Kapitalanforderungen nur teilweise gelingen, wenn nicht gleichzeitig
die Risiken, und zwar direkt adressiert werden. Zudem muss es ein
glaubwürdiges Abwicklungsregime für grenzüberschreitend tätige
systemrelevanten Banken geben', so Hofmann. Es bestehe zudem die
Gefahr, dass sich die Institute zum Preis der höheren
Eigenkapitalunterlegung indirekt den Schutzschirm des jeweiligen
Staates erkaufen können, das heißt systemische Relevanz eines
Instituts weiterhin mit einer kostenlosen Staatsgarantie einhergehe.
Damit wären Wettbewerbsverzerrungen und erhöhte Risiken für den
Steuerzahler vorgezeichnet. Dem müsse die Politik entgegentreten.
Bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise könne die stärkere
Einbindung des Internationalen Währungsfonds (IWF) helfen, das
Vertrauen an den Märkten schneller zurückzugewinnen. So sei es zu
begrüßen, dass der IWF zusammen mit der Europäischen Kommission die
wirtschaftspolitischen Reformen in Italien überprüfe. Auch sieht der
BVR die Einführung einer neuen vorbeugenden Kreditlinie im
Instrumentarium des IWF grundsätzlich positiv.
Mit diesem Instrument werde zur Adressierung systemischer Krisen
eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit geschaffen,
Ansteckungseffekten und spekulativen Angriffen gegen einzelne Länder
entgegen zu wirken. Doch müsse der Einsatz unbedingt an strikte
Bedingungen geknüpft sein. So sei sicherzustellen, dass Mittel
tatsächlich nur an Länder mit einer im Kern gesunden
Wirtschaftspolitik ausgereicht würden. Wichtig sei auch, dass die
Hilfen nur zeitlich kurz befristet zur Verfügung gestellt würden, da
die Mittel nicht mit der Durchführung eines Anpassungsprogramms
verbunden seien. Auch dürfe die Anwendung des Instruments nicht zu
einer spürbaren Erhöhung der globalen Liquidität führen und so die
Stabilitätspolitik der Notenbanken konterkarieren.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
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