🔺 Alles auf Rekordniveau? Hol dir jetzt Top-Aktien wie diese zum besten Preis!Aktien-Perlen entdecken

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bericht analog § 95 Abs. 6 iVm § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zur geplanten Genehmigung einer weiteren Tranche des 'Share Incentive Program' (SIP) (mit Dokument)

Veröffentlicht am 27.06.2012, 19:53
EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bericht analog § 95 Abs. 6 iVm § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zur geplanten Genehmigung einer weiteren Tranche des 'Share Incentive Program' (SIP) (mit Dokument)

--------------------------------------------------------------------------------

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

--------------------------------------------------------------------------------

Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

Die 'Raiffeisen Bank International AG', Wien, FN 122119 m ('Gesellschaft' oder

'RBI') hat bereits im Jahr 2005, eine durch die Erreichung von bestimmten

Unternehmenszielen bedingte Zuteilung von Aktien der Gesellschaft an (i) die

Vorstandsmitglieder (RBI) sowie (ii) die Vorstandsmitglieder verbundener

Bank-Tochterunternehmen sowie (iii) ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft

und sonstiger mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, auf Grundlage eines

'Share Incentive Program' ('SIP') beschlossen. Das SIP ist als längerfristiges

Programm eingerichtet, jedoch hat sich die Gesellschaft die jährliche

Entscheidung über die Weiterführung und konkrete Ausgestaltung des Programms

vorbehalten.

In seinem wirtschaftlichen Kern könnte der, aus dem SIP resultierende Anspruch

auf Zuteilung von Aktien der Gesellschaft, auch als Einräumung einer Option

qualifiziert werden; die RBI geht daher bei der Einräumung von Ansprüchen

aufgrund des SIP analog zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung

für Aktienoptionen vor.

Beschlussfassung durch den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates: Der Vorstand

beabsichtigt nunmehr neuerlich eine bedingte Zuteilung von RBI-Aktien auf

Grundlage des SIP zu beschließen ('SIP Tranche 2012'). Der Aufsichtsrat hat mit

Beschluss vom 06.03.2012 die Zustimmung zur Einräumung von Optionen auf Aktien

der Gesellschaft oder eines Programms für die begünstigte Übertragung von Aktien

der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder, Arbeitnehmer und leitende Angestellte

der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie an Mitglieder

des Vorstands und des Aufsichtsrats von verbundenen Unternehmen an den

Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates übertragen. Die allfällige

Beschlussfassung der Hauptversammlung im Sinne des Corporate Governance Kodex

blieb von dieser Übertragung unberührt und erfolgte im Hinblick auf die SIP

Tranche 2012 mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2012.

Die Genehmigung der SIP Tranche 2012 durch den Vergütungsausschuss des

Aufsichtsrates der RBI erfolgt bedingt mit dem Ablauf der zweiwöchigen

Mindestfrist gemäß § 95 Abs. 6 AktG in Folge dieser Veröffentlichung.

Ermächtigung durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien zur Deckung

des 'Share Incentive Program': Mit Beschluss der Hauptversammlung der

Gesellschaft vom 20.06.2012 wurde an den Vorstand die Ermächtigung erteilt, nach

Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes eigene Aktien zu erwerben und, ohne

dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls

einzuziehen. Der Anteil der zu erwerbenden und aufgrund zeitlich vorangehender

Ermächtigungen bereits erworbenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals der

Gesellschaft nicht übersteigen. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert beträgt EUR 1 (eins), der höchste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten

Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10

Handelstage liegen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist

derzeit mit 30 Monaten seit der Beschlussfassung in der Hauptversammlung vom

20.06.2012 begrenzt. Die Gesellschaft hält aufgrund dieser bzw. zeitlich

vorangehender Ermächtigungen gegenwärtig 557.295 Stück eigene Aktien.

Grundsätze und Leistungsanreize: RBI und deren Tochtergesellschaften (zusammen

die 'RBI-Gruppe') verfolgen eine an den Aktionärsinteressen ausgerichtete

Unternehmensstrategie, die auf die langfristige Steigerung des

Unternehmenswertes abzielt. Um die Handlungen der Vorstände der RBI-Gruppe sowie

der Führungskräfte der RBI und der RBI-Gruppe auf dieses oberste

Unternehmensziel auszurichten, sollen im Rahmen des SIP den Begünstigten

Stammaktien der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer AT 0000606306

('RBI-Aktien') bedingt zugeteilt werden.

Die Anzahl der RBI-Aktien, die letztlich aufgrund der bedingten Zuteilung an die

Begünstigten übertragen werden, hängt vom Erreichen von zwei

Performancekriterien nach Ablauf der Wartefrist ab. Diese Performancekriterien

sind (i) der durchschnittliche Return on Equity (ROE) und (ii) der Total

Shareholder Return (TSR) der RBI-Aktie im Vergleich zum TSR der Aktien der

Unternehmen im EURO STOXX BANKS-Index. Diese Kriterien sind abgeleitet vom

Unternehmensziel des Wertzuwachses und stellen dieses Wachstumsziel zusätzlich

in den Zusammenhang des für RBI relevanten Marktumfelds börsenotierter

Unternehmen.

Das SIP stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, seitens der Gesellschaft im

Rahmen der Wartefristen bis zur tatsächlichen Zuteilung von RBI-Aktien einen

Anreiz zu setzen, der die wesentlichen Leistungsträger langfristig an die

RBI-Gruppe bindet und Betriebstreue belohnt. In Entsprechung einer Optionsprämie

ist die Zuteilung von RBI-Aktien darüber hinaus auch an ein - zusätzlich

unternehmensbindendes - Eigeninvestment der jeweiligen Begünstigten gekoppelt.

Die Zuteilung eines bedingten Anspruchs auf RBI-Aktien zur Durchführung des SIP

soll jeweils aufgrund individueller Vertragsofferte an die Begünstigten

eingeräumt werden. Die bedingte Zuteilung von RBI-Aktien aufgrund des SIP

erfolgt als freiwillige Leistung der RBI auf die jeweilige aufgelegte Tranche.

Auch bei Neuauflage einer Tranche soll daher kein Anspruch der Begünstigten auf

eine erneute bedingte Aktienzuteilung oder gleichwertige Leistungen zustehen.

Im Rahmen der Durchführung des SIP obliegt die Entscheidung über die

Teilnahmeberechtigung und die Anzahl der bedingt zugeteilten Aktien für die

Vorstandsmitglieder der RBI dem Aufsichtsrat bzw. dem zuständigen Ausschuss des

Aufsichtsrats der RBI und für die Vorstandsmitglieder der Tochtergesellschaften

und sonstiger Führungskräfte dem Vorstand der RBI.

Bedingungen für die Aktienzuteilung aufgrund der SIP Tranche 2012: Grundsätzlich

zur Teilnahme an der SIP Tranche 2012 berechtigt sind (i) die

Vorstandsmitglieder der RBI, (ii) die Vorstandsmitglieder ausgewählter mit RBI

verbundener Bank-Tochterunternehmen und ausgewählte Vorstandsmitglieder von

Niederlassungen und Zweigstellen sowie

(iii) ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und sonstiger mit RBI

verbundener Unternehmen, gegenwärtig die 'Raiffeisen Leasing International GmbH'

als auch die 'ZUNO BANK AG' und die 'Raiffeisen Property International GmbH'

(zusammen die 'SIP-Begünstigten').

Den SIP-Begünstigten wird das Recht eingeräumt, unter der Voraussetzung der

Erbringung eines Eigeninvestments und bedingt durch das Erreichen der für die

SIP Tranche 2012 festgelegten Performancekriterien nach Ablauf der Laufzeit bis

zum 31. Dezember 2016 (die 'Vestingperiode') von RBI eine bestimmte Anzahl an

RBI-Aktien zugeteilt zu erhalten ('bedingtes Aktienversprechen').

Zum Zeitpunkt der Einräumung des bedingten Aktienversprechens wird für die

tatsächliche Aktienzuteilung nach Ablauf der Vestingperiode jeweils eine Anzahl

von RBI-Aktien als rechnerische Bezugsgröße (die 'bedingt zugeteilten Aktien')

ermittelt wie folgt:

Der rechnerische Wert der bedingt zugeteilten Aktien beträgt (i) für

Vorstandsmitglieder der RBI 70 % der Jahres-Grundvergütung (ii) für

Vorstandsmitglieder der mit RBI verbundenen Bank-Tochterunternehmen und für

ausgewählte Vorstandsmitglieder von Niederlassungen und Zweigstellen 30% und

(iii) für alle übrigen SIP-Begünstigten abhängig von ihrer Position 20% oder 30%

der Jahres-Grundvergütung zum Stichtag 1. Juli 2012 ('Zuteilungswert'). Dieser

Zuteilungswert wird durch den durchschnittlichen Schlusskurs der RBI-Aktie an

den Tagen, an welchen die RBI-Aktien an der Wiener Börse im Amtlichen Handel in

der Periode vom einschließlich 1. Jänner 2012 bis zum einschließlich 31. März

2012 gehandelt wurde, dividiert, kaufmännisch gerundet und ergibt sodann die

rechnerische Bezugsgröße der/dem jeweiligen Berechtigten bedingt zugeteilten

Aktien. Der hiefür maßgebliche für den Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. März 2012

errechnete durchschnittliche Schlusskurs der RBI-Aktie beträgt EUR 24,953.

Eigeninvestment: Voraussetzung für die Einräumung eines Anspruchs auf bedingt

zugeteilte Aktien im Rahmen der SIP Tranche 2012 ist die Hinterlegung von

RBI-Aktien durch den SIP-Begünstigten bis spätestens 10 August 2012 in Höhe vom

10% des Zuteilungswertes.

Laufzeit; Wartefrist (Vestingperiode): Das Recht auf tatsächliche Zuteilung von

RBI-Aktien aufgrund der bedingten Aktien entsteht erst mit Ablauf der

Vestingperiode zum 31.12.2016. Voraussetzung für die tatsächliche Zuteilung von

RBI-Aktien ist ein aktives Dienstverhältnis zur RBI mit Ablauf der

Vestingperiode.

Bei Tod des/ der SIP-Begünstigten, Ausscheiden aufgrund dauerhafter

Erwerbsunfähigkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der

RBI, ohne dass schuldhaftes Verhalten des/der SIP-Begünstigten vorliegt sowie

bei vorzeitigem gerechtfertigtem Austritt des/der SIP-Begünstigten, erfolgt

(nach Ablauf der Vestingperiode) eine pro rata Auszahlung des Zuteilungswertes.

Performance-Kriterien: Die maßgeblichen Kriterien zur Feststellung der aufgrund

der bedingten Aktien nach Ablauf der Vestingperiode tatsächlich zugeteilten

RBI-Aktien, sind der durchschnittliche Return on Equity der RBI-Gruppe über die

Vestingperiode ('ROE') und der Total Shareholder Return der RBI-Aktie im

Vergleich zu dem TSR der Aktien der Unternehmen, die jeweils zum 1. Jänner 2012

und zum 31. Dezember 2016 im EURO STOXX BANKS-Index geführt werden ('TSR') und

die auf dieser Grundlage für die Zielerreichung festgelegten

Performancefaktoren.

Der ROE der RBI-Gruppe wird nach der Formel (Jahresüberschuss vor Steuern/

durchschnittliches bilanzielles Eigenkapital) x 100 ermittelt; das

durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Durchschnitt des

Eigenkapitals der einzelnen Quartale des aktuellen Geschäftsjahres. Der

durchschnittliche ROE ergibt sich aus Addition der ROE-Werte zu den jeweiligen

Bilanzstichtagen während der Laufzeit dividiert durch 5.

Der TSR (in %) berechnet sich wie folgt: Vom 'maßgeblichen Aktienkurs bei Ablauf

der Vesting¬periode' wird der Basiskurs von 24,953 Euro ('Basiskurs'; das ist

der durchschnittliche Schlusskurs der RBI-Aktie an den Tagen, an welchen die

RBI-Aktien an der Wiener Börse im Amtlichen Handel in der Periode vom

einschließlich 1. Jänner 2012 bis zum einschliesslich 31. März 2012 gehandelt

wurde) subtrahiert und dieses Ergebnis durch den Basiskurs dividiert.

Der 'maßgebliche Aktienkurs am Ende der Vestingperiode' berechnet sich aus dem

Durchschnitt der 'angepassten Aktienkurse' der Aktie an den Börsentagen im

Durchschnittszeitraum von 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016.

Der 'angepasste Aktienkurs' ist der mit allen seit Beginn der Vestingperiode

vorgekommenen Anpassungsfaktoren (Dividendenzahlungen, Nennwertumstellungen und

Aktiensplitts, Ausgabe von Bezugsrechten, Ausgabe von Bonus- oder Gratisaktien

und Ausgliederung von Unternehmensteilen) multiplizierte Schlusskurs der Aktie.

Der zu erreichende durchschnittliche ROE-Wert der RBI Gruppe über die

Vestingperiode ist im Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom

27.06.2012 festgelegt. Der für den ROE maßgebliche Performancefaktor wird nach

Feststellung des ROE auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet festgelegt

wie folgt:

Der Performancefaktor beträgt 15%, wenn der erreichte ROE der RBI-Gruppe den zu

erzielenden ROE um 6% oder mehr unterschreitet (Minimum Garantie).

Der Performancefaktor beträgt 50%, wenn der im Vergütungsausschuss des

Aufsichtsrates vom 27.06.2012 festgelegte, zu erzielende, durchschnittliche ROE

der RBI-Gruppe erreicht wird (Zielerreichung zu 100 %).

Der Performancefaktor beträgt 75%, wenn der erreichte ROE der RBI-Gruppe den zu

erzielenden ROE um 6% oder mehr überschreitet (Maximale Zielerreichung).

Der Performancefaktor wird durch Interpolation festgestellt, wenn der erreichte

ROE im Bereich von 6% unter oder 6% über dem im Vergütungsausschuss des

Aufsichtsrates vom 27.06.2012 festgelegten zu erzielenden durchschnittlichen ROE

der RBI-Gruppe liegt.

Der für die TSR maßgebliche Performancefaktor wird auf zwei Nachkommastellen

kaufmännisch gerundet ermittelt wie folgt:

Zunächst wird der TSR der Aktie jedes einzelnen Index-Unternehmens inklusive der

RBI-Aktie über die Vestingperiode festgestellt.

Aufgrund der einzelnen TSR-Werte der Index-Unternehmen, jedoch ohne den TSR der

RBI-Aktie, wird das erste Quartil, der Median und das dritte Quartil des TSR der

Index-Unternehmen abgebildet. Sodann wird der TSR der RBI-Aktie herangezogen und

mit den entsprechenden Quartilen verglichen.

Der Performancefaktor beträgt 15%, wenn der TSR der RBI-Aktie unterhalb des

ersten Quartils liegt oder das erste Quartil trifft.

Der Performancefaktor beträgt 50%, wenn der TSR der RBI-Aktie den Median trifft.

Der Performancefaktor beträgt 75%, wenn der TSR der RBI-Aktie das dritte Quartil

trifft oder übersteigt.

Der Performancefaktor wird durch Interpolation berechnet, wenn der TSR der

RBI-Aktie zwischen dem ersten Quartil und dem Median bzw. dem Median und dem

dritten Quartil liegt.

Formeln zur Berechnung der tatsächlichen Aktien-Zuteilung nach Ablauf der

Wartefrist: Für die Ermittlung der tatsächlichen Zuteilung von RBI-Aktien auf

Basis der rechnerischen Bezugsgröße der bedingt zugeteilten Aktien werden ROE

und TSR mit jeweils 50% gewichtet. Die Hälfte der bedingten Aktien wird daher

mit dem Performancefaktor multipliziert, der sich aufgrund der Zielerreichung

des ROE ergibt, die andere Hälfte mit dem Performancefaktor, der sich aufgrund

der Zielerreichung der TSR Outperformance der RBI-Aktie ergibt. Das durch

Addition ermittelte (auf ganze Zahlen aufgerundete) Ergebnis stellt die Anzahl

der RBI-Aktien dar, die der/dem Begünstigten tatsächlich zugeteilt werden.

Je nach Erreichen der Performancekriterien zum 31. Dezember 2016 erhalten die

SIP-Begünstigten am Ende der Vestingperiode (i) im Minimalfall 30% der bedingt

zugeteilte Aktien als RBI Aktien und (ii) im Maximalfall 150% der bedingt

zugeteilten Aktien als RBI Aktien.

Übersteigt der Wert, der auf Basis der Performancekriterien ermittelten Anzahl

an RBI-Aktien, zum 30. Dezember 2016 das 3-fache des Zuteilungswerts, so ist die

tatsächliche Zuteilung auf die Anzahl an RBI-Aktien beschränkt, die den 3-fachen

Zuteilungswert nicht übersteigt. Der Wert der RBI-Aktien zum 30. Dezember 2016

wird berechnet, indem die ermittelte Anzahl der RBI-Aktien mit dem Schlusskurs

der RBI-Aktie im ATX am 30. Dezember 2016 multipliziert wird.

Anzahl der bedingt zugeteilten Aktien und mögliche tatsächliche Zuteilung nach

Ablauf der Vestingperiode sowie Aufteilung auf Vorstand, leitende Angestellte

und Führungskräfte der RBI und verbundener Unternehmen: Die Ansprüche aus

bedingt zugeteilten Aktien auf Grundlage der SIP Tranche 2012 sowie die -

abhängig von der jeweiligen Zielerreichung - daraus resultierende mögliche

tatsächliche Zuteilung von RBI-Aktien stellt sich für die einzelnen Gruppen von

SIP-Begünstigten dar wie folgt:

Vorstandsmitglieder der RBI

Anzahl bedingt zugeteilter Aktien (Basis Bezugsgröße): 165.510

Mindest-Zuteilung RBI-Aktien: 49.654

Maximale Zuteilung RBI-Aktien: 248.265

Vorstandsmitglieder der mit RBI verbundenen Bank-Tochtergesellschaften und für

ausgewählte Vorstandsmitglieder von Niederlassungen und Zweigstellen

Anzahl bedingt zugeteilter Aktien (Basis Bezugsgröße): 266.156

Mindest-Zuteilung RBI-Aktien: 79.857

Maximale Zuteilung RBI-Aktien: 399.262

Führungskräfte der RBI und sonstiger mit RBI verbundenen Unternehmen

Anzahl bedingt zugeteilter Aktien (Basis Bezugsgröße): 106.053

Mindest-Zuteilung RBI-Aktien: 31.820

Maximale Zuteilung RBI-Aktien: 159.091

Die Gesellschaft behält sich vor, anstelle der tatsächlichen Zuteilung von

RBI-Aktien eine Barauszahlung vorzunehmen. Die Höhe der Barauszahlung ergibt

sich aus der ermittelten Anzahl der RBI-Aktien, die tatsächlich aufgrund der SIP

Tranche 2012 zugeteilt werden müssten, multipliziert mit dem durchschnittlichen

ATX-Schlusskurs der RBI-Aktie an den Börsetagen zwischen 1. Oktober 2016 und 31.

Dezember 2016.

Zeitpunkt der tatsächlichen Zuteilung: Die tatsächliche Zuteilung der jeweils

ermittelten RBI-Aktien erfolgt nach Ablauf der Vestingperiode (31. Dezember

2016) durch RBI oder von RBI beauftragte Dritte, ohne dass es einer besonderen

Ausübungserklärung durch den Begünstigten bedarf.

Übertragbarkeit; Behaltefrist: Die Ansprüche aus den bedingt zugeteilten Aktien

sind nicht veräußerbar, nicht verpfändbar, nicht übertragbar, nicht abtretbar

und nicht vererblich. Darüber hinaus dürfen mit den bedingten Aktien keine

Rechtsgeschäfte getätigt werden, die wirtschaftlich zur Veräußerung oder

Übertragung der mit diesen Ansprüchen verbundenen Chancen und Risiken auf Dritte

führen.

Eine Verfügungssperre besteht nur für die als Eigeninvestment erworbenen

RBI-Aktien für die Dauer der Vestingperiode. Für die aufgrund der SIP Tranche

2012 tatsächlich zugeteilten Aktien besteht keine Behaltefrist.

Hinweis gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG: Der gegenständliche Bericht über das 'Share

Incentive Program' liegt für einen Zeitraum von zwei Wochen in den

Geschäftsräumlichkeiten der 'Raiffeisen Bank International AG', Am Stadtpark 9,

1030 Wien, zur Einsichtnahme auf; auf Ver¬langen wird jedem Aktionär kostenlos

eine Abschrift dieses Berichts erteilt.

Wien, 27. Juni 2012

Rückfragehinweis:

Herr Mag. Gregor Höpler

gregor.hoepler@rbinternational.com

+431 71707 3449

Anhänge zur Meldung:

----------------------------------------------

http://resources.euroadhoc.com/us/CJpyuNKP

Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

A-1030 Wien

Telefon: +43 1 71707-2089

FAX: +43 1 71707-762089

Email: ir@rbinternational.com

WWW: www.rbinternational.com

Branche: Banken

ISIN: AT0000606306

Indizes: ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange

Sprache: Deutsch

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.