KIEL (dpa-AFX) - Keine Reaktor-'Särge', sondern grüne Wiesen sollen nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Landesregierung von den deutschen Atomkraftwerken übrig bleiben. Darauf zielt eine Bundesratsinitiative, die am Freitag nächster Woche in den Bundesrat eingebracht werden soll. Die Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW will erreichen, dass der sogenannte sichere Einschluss als Stilllegungsvariante aus dem Atomgesetz gestrichen wird. Die Betreiber sollen zudem gezwungen werden, zügig Stilllegungsverfahren in Gang zu bringen. Fristen, in denen Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen, sollen gesetzlich verankert werden. Der Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte am Dienstag das Kabinett in Kiel.
Verstöße gegen behördliche Anordnungen sollen demnach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden können. Bisher sind maximal 50 000 Euro möglich.
'Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt', sagte der Kieler Energieminister Robert Habeck zu der Bundesratsinitiative. Als Negativbeispiele nannte der Grüne die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein. Beide sind wie sechs andere Meiler in Deutschland dauerhaft vom Netz, weil ihnen die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima die sogenannte Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen hatte. Die endgültige Stilllegung muss aber formal beantragt und genehmigt werden. Das ganze Verfahren kann jeweils zwei bis drei Jahre dauern.
Für Brunsbüttel erwartet die Regierung in Kiel in Kürze einen Stilllegungsantrag des Betreibers Vattenfall. 'Wir haben eine Entscheidung getroffen, die wir zeitnah bekanntgeben werden', bestätigte Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühbauer der Nachrichtenagentur dpa. Im Hinblick auf einen Antrag für Krümmel wollte sie sich noch nicht äußern.
In Schleswig-Holstein gehen Beobachter davon aus, dass Vattenfall für Brunsbüttel einen Rückbau beantragen wird. Nach bisherigem Stand darf der Betreiber entscheiden, ob ein Atomkraftwerk komplett abgebaut oder versiegelt wird. Für das neuere Kraftwerk Krümmel rechnet die Landesregierung auf absehbare Zeit nicht mit einem Stilllegungsantrag.
'Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen', kritisierte der Kieler Minister Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. 'Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz - auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.'
Die ungelöste Endlagerfrage ist aus Sicht Habecks kein Argument gegen einen Rückbau. 'Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten.'
Die Landesregierung in Kiel beschloss auch, den von Energieversorgungsunternehmen erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten. Sie will dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Diese soll belegen, dass der Atomausstieg sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist./wsz/DP/wiz
Verstöße gegen behördliche Anordnungen sollen demnach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden können. Bisher sind maximal 50 000 Euro möglich.
'Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt', sagte der Kieler Energieminister Robert Habeck zu der Bundesratsinitiative. Als Negativbeispiele nannte der Grüne die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein. Beide sind wie sechs andere Meiler in Deutschland dauerhaft vom Netz, weil ihnen die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima die sogenannte Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen hatte. Die endgültige Stilllegung muss aber formal beantragt und genehmigt werden. Das ganze Verfahren kann jeweils zwei bis drei Jahre dauern.
Für Brunsbüttel erwartet die Regierung in Kiel in Kürze einen Stilllegungsantrag des Betreibers Vattenfall. 'Wir haben eine Entscheidung getroffen, die wir zeitnah bekanntgeben werden', bestätigte Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühbauer der Nachrichtenagentur dpa. Im Hinblick auf einen Antrag für Krümmel wollte sie sich noch nicht äußern.
In Schleswig-Holstein gehen Beobachter davon aus, dass Vattenfall für Brunsbüttel einen Rückbau beantragen wird. Nach bisherigem Stand darf der Betreiber entscheiden, ob ein Atomkraftwerk komplett abgebaut oder versiegelt wird. Für das neuere Kraftwerk Krümmel rechnet die Landesregierung auf absehbare Zeit nicht mit einem Stilllegungsantrag.
'Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen', kritisierte der Kieler Minister Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. 'Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz - auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.'
Die ungelöste Endlagerfrage ist aus Sicht Habecks kein Argument gegen einen Rückbau. 'Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten.'
Die Landesregierung in Kiel beschloss auch, den von Energieversorgungsunternehmen erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten. Sie will dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Diese soll belegen, dass der Atomausstieg sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist./wsz/DP/wiz