Die Bundesregierung will noch vor Weihnachten die Förderung von Carsharing-Angeboten auf den Weg bringen. Für den Kabinettsbeschluss ist der 21. Dezember vorgesehen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Regierungskreisen erfuhr. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass für die Bereitstellung von Carsharing-Autos öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Auch ein kostenfreies Parken der Wagen soll ermöglicht werden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs, der AFP vorliegt, heißt es, gerade "in innerstädtischen Quartieren" könne Carsharing "langfristig zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken und damit zu einer qualitativen Verbesserung im Wohnumfeld" führen. "Durch die Vorhaltung von speziellen Parkplätzen für Carsharingfahrzeuge kann zudem gleichzeitig der Parksuchverkehr im innerstädtischen Bereich reduziert werden."
Bislang allerdings ist es demnach rechtlich nicht möglich, Carsharing-Fahrzeuge etwa beim Parken zu bevorzugen. "Länder und Kommunen haben aber großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien", heißt es in dem Entwurf. Dies solle nun ermöglicht werden.
Dabei gibt es zwei Ansätze: Zum einen soll es die Möglichkeit geben, öffentliche Flächen für diejenigen Carsharing-Anbieter zu Verfügung zu stellen, die ihre Autos an festen Stationen anbieten. Diese Stationen könnten dann gezielt etwa an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs platziert werden. Um die Nutzung der Flächen müssten sich Carsharing-Anbieter bewerben; die Vergabe soll jeweils für maximal fünf Jahre gelten.
Außerdem soll es ermöglicht werden, dass "Parkflächen zur alleinigen Nutzung durch Carsharing-Fahrzeuge" ausgewiesen und Parkgebühren ermäßigt oder ganz erlassen werden. Dies könnte insbesondere für Anbieter hilfreich sein, die nicht stationsbasiert arbeiten, sondern es ihren Kunden erlauben, das Auto innerhalb eines bestimmten Gebiets an einem beliebigen Ort abstellen kann.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den Begriff Carsharing zu definieren - nötig ist demnach unter anderem, dass Kunden 24 Stunden am Tag die Möglichkeit haben, eines der Autos zu nutzen. Auch soll die Grundlage geschaffen werden für eine Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen. Das Gesetz soll den bisherigen Plänen zufolge am 1. September 2017 in Kraft treten. Es wurde vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium erarbeitet.
Laut dem Entwurf waren Anfang 2016 bei den deutschen Anbietern insgesamt 1,26 Millionen Kunden registriert, denen gut 16.000 Fahrzeuge zur Verfügung standen. Im Vorjahresvergleich stieg demnach die Zahl der Carsharing-Kunden um gut 20 Prozent.