MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Bundespatentgericht hat eine bisher übliche Grundlage seiner Entscheidungen bemängelt. Im Beschluss zur Löschung des Sparkassen-Rots als geschützte Farbmarke äußerte der 25. Senat "grundsätzliche Bedenken in Bezug auf die bislang übliche Verfahrensweise, wonach die Erholung der Gutachten den Beteiligten überlassen bleibt". Grundsätzliche Bedenken gebe es auch wegen der "inhaltlichen Ausgestaltung der Fragen, die teilweise als suggestiv gewertet werden", teilte das Gericht am Montag mit.
In Prozessen vor dem Bundespatentgericht legen die Streitparteien dem Gericht in der Regel jeweils eigene Gutachten vor, um ihre jeweiligen Positionen zu untermauern. Eine Kernfrage bei Streitigkeiten über Markenrechte ist, ob der Name, das Symbol oder bei Farbmarken die Farbe für sich allein in der breiten Öffentlichkeit mit der jeweiligen Firma und ihrem Produkt in Verbindung gebracht werden. Die Sparkassen und die Bank Santander als Widersacher hatten dem Gericht Gutachten dazu vorgelegt. Die Sparkassen unterlagen, kündigten aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof an. Experten sehen die Kritik des Patentgerichts an der Gutachten-Praxis als Arbeitsauftrag an ihre Karlsruher Kollegen, auch darüber zu entscheiden.