BERLIN (dpa-AFX) - Der Hotelzimmervermittler HRS wehrt sich gegen das Verbot der Bestpreisklausel in seinen Geschäftsbedingungen. Das Bundeskartellamt hatte HRS im Dezember untersagt, sich von den Hotels vertraglich die günstigsten Zimmerpreise und die besten Buchungskonditionen im Internet garantieren zu lassen. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge sagte dem 'Tagesspiegel' (Montag): 'Wir haben jetzt gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt, weil der deutsche Gesetzgeber hier einen Sonderweg geht.'
In den USA und Großbritannien hätten Gerichte bei entsprechenden Klagen gegen die Bestpreisklausel anders entschieden. Dort sei man der Ansicht, dass sie für mehr Effizienz im Markt sorge. 'Wir sehen uns daher gegenüber anderen Plattformen benachteiligt', erläuterte Ragge die HRS-Position. 'Und wir sind in Deutschland das einzige Unternehmen, dem die Klausel untersagt wurde. Wir werden also nicht fair behandelt.'
Das Kartellamt hatte argumentiert, die Klauseln verhinderten, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.' So werde der Marktzutritt neuer Anbieter erschwert. HRS hat nach Branchenschätzungen bei Online-Hotelbuchungen in Deutschland rund ein Drittel Marktanteil.e