HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um den Handel mit gebrauchter Software hat das Hamburger Landgericht am Freitag zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers SAP verboten. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung sind aus Sicht der Kammer nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und damit unwirksam. Geklagt hatte der Vermarkter Susensoftware, der nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. Im Fall der dritten strittigen Klausel zur Regelung der Softwarepflege wies die Kammer die Klage ab. Der SAP liegen die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils noch nicht vor, hieß es aus Walldorf. Nach deren Prüfung werde SAP über das weitere Vorgehen entscheiden./brk/DP/fn