BERLIN (dpa-AFX) - Der künftige Euro-Rettungsschirm ESM hat eine weitere parlamentarische Hürde genommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte am Freitag in Berlin die 'Leitlinien' des ESM. Diese beschreiben die Arbeitsweise und Instrumente des dauerhaften Rettungsschirms. Damit hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) grünes Licht für die Verhandlungen mit den Euro-Partnern.
Der ESM soll mit Hilfskrediten von bis zu 500 Milliarden Euro Euro-Länder stützen können. Er soll am 8. Oktober in Luxemburg starten. Der Fonds löst den bald auslaufenden Rettungsschirm EFSF ab. Deutschland haftet für die ESM-Hilfen mit bis zu 190 Milliarden Euro.
Eine zuletzt diskutierte Ausweitung der finanziellen Schlagkraft mit Hilfe privater Investoren über eine Art Hebel enthalten die jetzt gebilligten Leitlinien nicht. Sollten die Euro-Länder sich auf eine 'Hebelung' des ESM einigen, muss der Bundestag eingebunden werden.
FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sprach von einem großen Schritt zu weiteren Stabilisierung der Eurozone: Gegenüber den von der SPD geforderten Eurobonds sei der ESM verfassungsgemäß, weil er eine beschränkte Haftung vorsehe und streng mit Sanierungsauflagen konditioniert sei. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte: 'Das ist ein gutes Signal für Europa und unsere gemeinsame Währung.' Die SPD stimmte nach Teilnehmerangaben einigen ESM-Leitlinien nicht zu.
Die ESM-Instrumente entsprechen denen des Vorgängerfonds EFSF: Hilfsdarlehen an Euro-Länder mit Anpassungsprogrammen, vorsorgliche Kreditlinien, Anleihekäufe auf dem Primär- und Sekundärmarkt sowie Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken. Genutzt wurden bisher nur zwei: Hilfsdarlehen an Euroländer sowie Bankenhilfen.
Über die Möglichkeit direkter Bankenhilfen aus dem ESM wird auf Euro-Ebene noch diskutiert. Auch sie wären an Auflagen gebunden. Deutschland besteht darauf, dass zunächst eine unabhängige europäische Bankenaufsicht geschaffen wird. Erst danach könnten weitere Schritte wie mögliche direkte Bankenhilfen erörtert werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Nach einem entsprechenden Beschluss müsste auch der Bundestag eingebunden werden.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine niederländischen und finnischen Amtskollegen hatten sich zuvor dagegen ausgesprochen, dass der ESM Altlasten europäischer Banken übernehmen soll. Der ESM könne nur für finanzielle Schieflagen von Banken einstehen, die nach Schaffung der Bankenaufsicht entstanden seien. Spanische Banken könnte damit kein Geld direkt aus dem ESM erhalten.
Nach den jetzigen ESM-Leitlinien werden Hilfen zur Rekapitalisierung maroder Banken an das Land gegeben, das dann die Finanzmittel an die Institute weiterreicht. Das Land muss zunächst nachweisen, dass die Kapitallücke nicht über private Investoren oder Anteilseigner behoben werden kann. Im nächsten Schritt muss belegt werden, dass das Land nicht in der Lage ist, die Institute selbst zu stützen. Die Banken müssen zudem 'eine systemische Bedeutung aufweisen oder eine ernstzunehmende Gefahr für die finanzielle Stabilität des gesamten Euro-Währungsgebietes'.
Stützungskäufe von Staatsanleihen über die Börse (Sekundärmarkt) durch den ESM sind auch dann möglich, wenn Länder sich keinem Anpassungsprogramm unterworfen haben. Voraussetzung ist aber, dass 'die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Mitglieds insgesamt nach wie vor solide ist', heißt es in den Leitlinien.
Vorsorge-Hilfen über Kreditlinien zur Unterstützung einer 'soliden Politik' und Verhinderung von Krisen sind auch möglich, wenn ein Land ein zu hohes Defizit ausweist. Es muss jedoch Vorgaben für einen zügigen Defizitabbau einhalten und eine 'tragfähige gesamtstaatliche Verschuldung' sowie 'tragfähige Außenwirtschaftsposition' aufweisen./sl/DP/jkr
Der ESM soll mit Hilfskrediten von bis zu 500 Milliarden Euro Euro-Länder stützen können. Er soll am 8. Oktober in Luxemburg starten. Der Fonds löst den bald auslaufenden Rettungsschirm EFSF ab. Deutschland haftet für die ESM-Hilfen mit bis zu 190 Milliarden Euro.
Eine zuletzt diskutierte Ausweitung der finanziellen Schlagkraft mit Hilfe privater Investoren über eine Art Hebel enthalten die jetzt gebilligten Leitlinien nicht. Sollten die Euro-Länder sich auf eine 'Hebelung' des ESM einigen, muss der Bundestag eingebunden werden.
FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sprach von einem großen Schritt zu weiteren Stabilisierung der Eurozone: Gegenüber den von der SPD geforderten Eurobonds sei der ESM verfassungsgemäß, weil er eine beschränkte Haftung vorsehe und streng mit Sanierungsauflagen konditioniert sei. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte: 'Das ist ein gutes Signal für Europa und unsere gemeinsame Währung.' Die SPD stimmte nach Teilnehmerangaben einigen ESM-Leitlinien nicht zu.
Die ESM-Instrumente entsprechen denen des Vorgängerfonds EFSF: Hilfsdarlehen an Euro-Länder mit Anpassungsprogrammen, vorsorgliche Kreditlinien, Anleihekäufe auf dem Primär- und Sekundärmarkt sowie Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken. Genutzt wurden bisher nur zwei: Hilfsdarlehen an Euroländer sowie Bankenhilfen.
Über die Möglichkeit direkter Bankenhilfen aus dem ESM wird auf Euro-Ebene noch diskutiert. Auch sie wären an Auflagen gebunden. Deutschland besteht darauf, dass zunächst eine unabhängige europäische Bankenaufsicht geschaffen wird. Erst danach könnten weitere Schritte wie mögliche direkte Bankenhilfen erörtert werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Nach einem entsprechenden Beschluss müsste auch der Bundestag eingebunden werden.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine niederländischen und finnischen Amtskollegen hatten sich zuvor dagegen ausgesprochen, dass der ESM Altlasten europäischer Banken übernehmen soll. Der ESM könne nur für finanzielle Schieflagen von Banken einstehen, die nach Schaffung der Bankenaufsicht entstanden seien. Spanische Banken könnte damit kein Geld direkt aus dem ESM erhalten.
Nach den jetzigen ESM-Leitlinien werden Hilfen zur Rekapitalisierung maroder Banken an das Land gegeben, das dann die Finanzmittel an die Institute weiterreicht. Das Land muss zunächst nachweisen, dass die Kapitallücke nicht über private Investoren oder Anteilseigner behoben werden kann. Im nächsten Schritt muss belegt werden, dass das Land nicht in der Lage ist, die Institute selbst zu stützen. Die Banken müssen zudem 'eine systemische Bedeutung aufweisen oder eine ernstzunehmende Gefahr für die finanzielle Stabilität des gesamten Euro-Währungsgebietes'.
Stützungskäufe von Staatsanleihen über die Börse (Sekundärmarkt) durch den ESM sind auch dann möglich, wenn Länder sich keinem Anpassungsprogramm unterworfen haben. Voraussetzung ist aber, dass 'die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Mitglieds insgesamt nach wie vor solide ist', heißt es in den Leitlinien.
Vorsorge-Hilfen über Kreditlinien zur Unterstützung einer 'soliden Politik' und Verhinderung von Krisen sind auch möglich, wenn ein Land ein zu hohes Defizit ausweist. Es muss jedoch Vorgaben für einen zügigen Defizitabbau einhalten und eine 'tragfähige gesamtstaatliche Verschuldung' sowie 'tragfähige Außenwirtschaftsposition' aufweisen./sl/DP/jkr