BONN/POTSDAM (dpa-AFX) - Verbraucherschützer empfehlen geprellten Teldafax-Kunden, möglichst schnell ihre offene Forderungen anzumelden. Die Anmeldefrist der Ansprüche laufe zum 31. Januar aus, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg am Dienstag mit. Ehemalige Kunden des Billigstromanbieters, der Mitte vergangenen Jahres Insolvenz angemeldet hatte, sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Biner Bähr anmelden.
Betroffen sind Kunden, die bei dem Unternehmen einen Tarif mit Vorkasse gewählt hatten, dann aber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr beliefert wurden. Damit hatten sie Teldafax faktisch einen Kredit gewährt.
Allerdings seien die Aussichten auf eine Rückzahlung der Beträge gering, hieß es weiter. So stünden in der Gläubigertabelle die Forderungen von Verbrauchern an letzter Stelle. Die Teldafax-Pleite ist der bislang größte Firmenzusammenbruch in Deutschland. Mehr als 700.000 Menschen, hauptsächlich ehemalige Kunden des Unternehmens aus Troisdorf bei Bonn sind von der Insolvenz betroffen./ls/DP/edh
Betroffen sind Kunden, die bei dem Unternehmen einen Tarif mit Vorkasse gewählt hatten, dann aber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr beliefert wurden. Damit hatten sie Teldafax faktisch einen Kredit gewährt.
Allerdings seien die Aussichten auf eine Rückzahlung der Beträge gering, hieß es weiter. So stünden in der Gläubigertabelle die Forderungen von Verbrauchern an letzter Stelle. Die Teldafax-Pleite ist der bislang größte Firmenzusammenbruch in Deutschland. Mehr als 700.000 Menschen, hauptsächlich ehemalige Kunden des Unternehmens aus Troisdorf bei Bonn sind von der Insolvenz betroffen./ls/DP/edh