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EuGH muss Auskunftspflicht bei YouTube-Urheberrechtsverletzungen klären

Veröffentlicht am 21.02.2019, 11:04
Aktualisiert 21.02.2019, 11:05
© Reuters. FILE PHOTO: A picture illustration shows a YouTube logo reflected in a person's eye, in central Bosnian town of Zenica

Karlsruhe (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg muss klären, welche Nutzerdaten Videoplattformen herausgeben müssen, wenn dort illegal urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies diese Frage am Donnerstag an das Gericht in Luxemburg. Konkret geht es darum, ob Emailadresse, Telefonnummer und IP-Adresse des Verletzers mitgeteilt werden müssen.

Im Ausgangsverfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Constantin-Film-Gesellschaft und YouTube. Zwei durch Urheberrecht geschützte Filme waren 2013 und 2014 von drei verschiedenen Nutzern auf YouTube hochgeladen worden. Nachforschungen über die Identität der Nutzer blieben aber erfolglos, da sie offenbar falsche Namen und Emailadressen angegeben hatten. Die Filmgesellschaft verklagte daraufhin YouTube und die Muttergesellschaft Google (NASDAQ:GOOGL) auf Auskunft darüber, welche IP- und Email-Adressen zum Hochladen der Filme und beim Zugriff auf deren Nutzerkonten benutzt wurden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte 2017 entschieden, dass YouTube die Email-Adresse, nicht aber IP-Adresse und Telefonnummer herausgeben müsse. Ob das zutrifft, soll nun der EuGH klären. Der EuGH ist zuständig, weil es um die Auslegung einer europäischen Richtlinie geht. (AZ: I ZR 153/17) Erfahrungsgemäß dauert es etwa ein Jahr, bis der EuGH ein Urteil fällt.

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