LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Technologiekonzern Intel (NASDAQ:INTC) ist von der Europäischen Kommission zu Unrecht mit einer Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe belegt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in Luxemburg eine entsprechende Entscheidung der vorherigen Instanz. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wettbewerbshüter der EU-Kommission in dem Verfahren gegen Intel nicht sauber gearbeitet hatten. Die Behörde hatte dem Konzern vorgeworfen, er habe mit Rabatten seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, um Wettbewerber wie HP (NYSE:HPE) und Lenovo (H:0992) zu verdrängen. 2009 wurde deswegen eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt.
Der darauffolgende Rechtsstreit zog sich über Jahre. Ursprünglich hatte das Gericht der Europäischen Union 2014 einen ersten Widerspruch Intels gegen die Strafe abgewiesen. Doch der Technologiekonzern legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg. Der EuGH verwies das Verfahren 2017 an das Gericht zurück, das die Entscheidung der Kommission in einem erneuten Prozess Anfang 2022 für nichtig erklärte. Das jetzt ergangene Urteil schließt die Sache ab. Die Frage, ob Intel seine Marktmacht ausgenutzt hat, beantwortete das Verfahren nicht abschließend.