HINTERGRUND: Erster Lockdown vor fünf Jahren - was bleibt?

Veröffentlicht am 12.03.2025, 09:35
Aktualisiert 12.03.2025, 09:45
HINTERGRUND: Erster Lockdown vor fünf Jahren - was bleibt?

BERLIN (dpa-AFX) - Schulen und Kitas zu, Restaurants und Geschäfte dicht, Theater, Friseure und Sportplätze auch: Vor fünf Jahren wurde das Alltagsleben in ganz Deutschland im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in beispielloser Weise heruntergefahren. Mit Beschlüssen am 16. und 22. März 2020 verhängten Bund und Länder einen ersten "Lockdown", um Ansteckungen auf breiter Front und entscheidend zu unterbinden. Später in der Pandemie folgten noch weitere solcher Phasen für mehrere Wochen. Für Diskussionen sorgt das bis heute.

Wie genau kam es zum ersten Lockdown?

Um die erste Infektionswelle zu brechen, waren regional schon Schutzauflagen in Kraft und die meisten Schulen geschlossen. Am 16. März vereinbarten die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten "Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen" - mit Schließungen von Einrichtungen, Abstandsregeln und Reisebeschränkungen. Eine Runde am 22. März verschärfte die Maßnahmen noch. Für Restaurants galt damit nicht mehr, spätestens ab 18.00 Uhr zu schließen, sondern: "Gastronomiebetriebe werden geschlossen", ausgenommen nur Speisen zum Abholen und Ausliefern.

Warum hieß es Lockdown?

Der Begriff "Lockdown" war in der Frühphase der Pandemie noch nicht in aller Munde, er setzte sich erst nach und nach durch. Im engeren Sinne bedeutet er "Ausgangssperre" oder "Abriegelung", wurde dann aber zum Schlagwort für das breit angelegte Stilllegen des öffentlichen Lebens. Merkel nutzte das Wort nicht, als sie in einer ungewöhnlichen Fernsehansprache am 18. März 2020 um Akzeptanz für die einschneidenden Beschränkungen warb. "Es geht darum, das Virus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen", sagte Merkel und gab die eindringliche Mahnung aus: "Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst."

Wie hat der Lockdown gewirkt?

Es dauerte bis Anfang Mai 2020, bis die Vorgaben wieder gelockert wurden. So durften alle Geschäfte öffnen, aber mit Maskenpflicht und Kunden-Limits. "Wir können uns ein Stück Mut leisten, aber wir müssen vorsichtig bleiben", sagte Merkel. Den generellen Corona-Kurs rechtfertigte sie auch rückblickend. Die Alternative wäre gewesen, alle Menschen in kurzer Zeit der Erkrankung auszusetzen und zuzusehen, wie das Gesundheitssystem kollabierte, schrieb Merkel in ihren Erinnerungen. "Dabei hätten wir den Tod vieler, besonders der Alten und Vorerkrankten, riskiert, wenn nicht billigend in Kauf genommen."

Was gehört noch zur Lockdown-Bilanz?

Das große Ziel lautete, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu bewahren und Risikogruppen zu schützen. Die Einschnitte in die persönliche Freiheit und das Wirtschaftsleben waren aber drastisch. Um Folgen für diverse Branchen abzufedern, legte der Bund riesige Milliarden-Hilfsprogramme auf. Vor allem die Folgen für Kinder, die nicht in Schulen und Kitas konnten, waren hart. Auch der damalige CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn nannte es rückblickend als ein Versäumnis, "dass wir es nicht geschafft haben, die Kinder und Jugendlichen so vor den Folgen dieser Pandemie zu schützen, wie wir es hätten tun sollen".

Kommt noch eine größere Aufarbeitung?

Um die ganze Palette der Corona-Schutzmaßnahmen auch mit Impfungen und Masken entbrannten erbitterte Auseinandersetzungen - und die Gräben sind bis heute tief. Im Bundestag kam eine Aufarbeitung des Krisenmanagements in der abgelaufenen Wahlperiode nicht zustande. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der das Ende der Pandemie in Deutschland regelte, sprach sich schon für einen neuen Anlauf jetzt nach der Wahl aus: "Wir müssen wieder die Gesellschaft zusammenführen." Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt das an und lädt an diesem Freitag zu einer Diskussionsrunde.

Was ist an Krisen-Instrumenten geblieben?

Nach fast drei Jahren endeten die letzten bundesweiten Schutzvorgaben am Ostermontag 2023. Im Infektionsschutzgesetz, das in der Pandemie immer wieder geändert wurde, sind die Corona-Bestimmungen außer Kraft getreten. Es gibt aber eine "Generalklausel", auf der die Länder bei Gesundheitskrisen Schutzmaßnahmen stützen könnten, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte. Im Gesetz steht auch weiter die Möglichkeit, dass der Bundestag wie bei Corona eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt. Dann könnte der Bund einfacher Maßnahmen etwa zur Arzneiversorgung ergreifen.

Was läuft noch weiter?

Im zentralen Lager des Bundes gibt es laut Gesundheitsministerium derzeit noch sieben Millionen Impfdosen. Nachgekauft wird in nationaler Regie nicht mehr. Es bestehen aber noch Abnahmeverpflichtungen für Lieferungen von Biontech (NASDAQ:BNTX) und Novavax (NASDAQ:NVAX) wegen der Beteiligung an einer Beschaffungsinitiative der EU-Kommission. Der Bund will den Impfstoff beider Firmen noch bis mindestens 2026 kostenlos bereitstellen. Bis Ende 2028 aufbewahrt werden müssen Unterlagen von Corona-Teststellen. Das soll gewährleisten, weiterhin Fälle von Abrechnungsbetrug zu ahnden. Dem Bund drohen auch noch Risiken aus schwelenden Streitfällen um Maskenlieferungen zu Sonderkonditionen.

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