NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die deutschen Jobcenter haben innerhalb eines Jahres so viele Sanktionen wie noch nie gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Sie erließen im vergangenen Jahr 1,024 Millionen sogenannte Strafkürzungen. Das sind 98 900 oder 11 Prozent mehr als im Jahr 2011, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Sanktionsbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2012. Im Schnitt kürzten die Jobcenter die Hartz-IV-Leistung um 110 Euro.
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt warnte vor einer Überinterpretation der Zahlen. In den wenigsten Fällen seien Hartz-IV-Zahlungen gekürzt worden, weil Betroffene einen Job oder eine Ausbildung abgelehnt hätten, sagte er. Allein 705 000 Sanktionen seien ausgesprochen worden, weil Hartz-IV-Empfänger unentschuldigt einen Termin mit ihrem Vermittler im Jobcenter versäumt hätten. Allein ihre Zahl sei 2012 um 107.500 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Sieben von zehn aller Strafkürzungen entfielen damit auf sogenannte Meldeversäumnisse.
Kaum verändert hat sich hingegen die Zahl der wegen Job- oder Ausbildungsverweigerung ausgesprochenen Sanktionen. Ihre Zahl, die auch Abbrüche von Fortbildungsmaßnahmen einschließt, sei im Jahr 2012 mit 139 406 im Vergleich zu 2011 lediglich um 0,8 Prozent gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin.
Eine Kürzung um 10 Prozent wird nach BA-Angaben ausgesprochen, wenn Betroffene unentschuldigt einen Gesprächstermin mit ihrem Jobcenter-Vermittler versäumen. Eine Kürzung um 30 Prozent gibt es, wenn Grundsicherungsempfänger sich weigern, eine angebotene Stelle anzunehmen, Jugendliche eine Lehrstelle ablehnen oder Fortbildungen grundlos abbrechen. Im Wiederholungsfall droht eine Kürzung um 60 Prozent. Verweigert ein Erwerbsloser abermals eine Arbeit, kann Hartz-IV vorübergehend komplett gestrichen werden./kts/DP/jkr
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt warnte vor einer Überinterpretation der Zahlen. In den wenigsten Fällen seien Hartz-IV-Zahlungen gekürzt worden, weil Betroffene einen Job oder eine Ausbildung abgelehnt hätten, sagte er. Allein 705 000 Sanktionen seien ausgesprochen worden, weil Hartz-IV-Empfänger unentschuldigt einen Termin mit ihrem Vermittler im Jobcenter versäumt hätten. Allein ihre Zahl sei 2012 um 107.500 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Sieben von zehn aller Strafkürzungen entfielen damit auf sogenannte Meldeversäumnisse.
Kaum verändert hat sich hingegen die Zahl der wegen Job- oder Ausbildungsverweigerung ausgesprochenen Sanktionen. Ihre Zahl, die auch Abbrüche von Fortbildungsmaßnahmen einschließt, sei im Jahr 2012 mit 139 406 im Vergleich zu 2011 lediglich um 0,8 Prozent gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin.
Eine Kürzung um 10 Prozent wird nach BA-Angaben ausgesprochen, wenn Betroffene unentschuldigt einen Gesprächstermin mit ihrem Jobcenter-Vermittler versäumen. Eine Kürzung um 30 Prozent gibt es, wenn Grundsicherungsempfänger sich weigern, eine angebotene Stelle anzunehmen, Jugendliche eine Lehrstelle ablehnen oder Fortbildungen grundlos abbrechen. Im Wiederholungsfall droht eine Kürzung um 60 Prozent. Verweigert ein Erwerbsloser abermals eine Arbeit, kann Hartz-IV vorübergehend komplett gestrichen werden./kts/DP/jkr