FRANKFURT (dpa-AFX) - Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt beginnt heute (Mittwoch/10.00) ein neuer Prozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG. Mit einer Musterklage verlangen rund 150 Anleger zusammen etwa 10 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste, weil sie sich vom Verkaufsprospekt der Telekom getäuscht fühlen.
Ein ähnlicher Prozess war im vergangenen Jahr nach vier Jahren Verhandlungszeit vom selben OLG-Senat zugunsten des Bonner Konzerns entschieden worden. Die Anleger gingen zunächst leer aus. Damals ging es um den Prospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000, zu dem unter anderem der frühere Telekom-Boss Ron Sommer als Zeuge vernommen worden war. Am Mittwoch steht die vorherige Aktienemission aus dem Jahr 1999 zur Debatte.
Das Problem für die Kläger ist dabei, dass die OLG-Richter sich im ersten Verfahren bereits intensiv mit nahezu jedem Einzelproblem beschäftigt und dabei keine ernsthaften Prospektfehler erkannt haben. Anlegeranwalt Andreas Tilp ist sich daher sicher, dass beide Musterklagen erst beim Bundesgerichtshof entschieden werden. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag in Frankfurt aber dennoch nicht zu rechnen./ceb/DP/zb
Ein ähnlicher Prozess war im vergangenen Jahr nach vier Jahren Verhandlungszeit vom selben OLG-Senat zugunsten des Bonner Konzerns entschieden worden. Die Anleger gingen zunächst leer aus. Damals ging es um den Prospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000, zu dem unter anderem der frühere Telekom-Boss Ron Sommer als Zeuge vernommen worden war. Am Mittwoch steht die vorherige Aktienemission aus dem Jahr 1999 zur Debatte.
Das Problem für die Kläger ist dabei, dass die OLG-Richter sich im ersten Verfahren bereits intensiv mit nahezu jedem Einzelproblem beschäftigt und dabei keine ernsthaften Prospektfehler erkannt haben. Anlegeranwalt Andreas Tilp ist sich daher sicher, dass beide Musterklagen erst beim Bundesgerichtshof entschieden werden. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag in Frankfurt aber dennoch nicht zu rechnen./ceb/DP/zb