Nach Razzia auf dem Bau: Klingbeil möchte Gesetz verschärfen

Veröffentlicht am 18.06.2025, 13:25
Aktualisiert 18.06.2025, 13:30
© Reuters

BONN (dpa-AFX) - Bei einer bundesweiten Razzia auf Baustellen hat der Zoll eine Vielzahl an möglichen Mindestlohn-Verstößen und anderen Vergehen festgestellt. Am Montag waren insgesamt 2800 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter in Deutschland ausgerückt und mehr als 8000 Bauarbeiter und andere Arbeitnehmer befragt - etwa in Berlin, München und Köln. Nun stellte die Generalzolldirektion ein Zwischenergebnis der Überprüfungen vor: Die Ermittler leiteten noch vor Ort rund 300 Straf- sowie 400 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Außerdem wurden Geschäftsunterlagen geprüft.

Häufig ging es darum, dass Bauarbeiter keinen Aufenthaltstitel hatten - sie hätten also gar nicht auf den Baustellen sein dürfen. Im Nachgang der Razzia und nach Auswertung von Unterlagen stellte der Zoll zudem 1800 weitere Verstöße fest.

In 260 Fällen ging es den Angaben zufolge um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und darum, dass wohl nicht mal Mindestlohn bezahlt wurde - nach Einschätzung eines Zoll-Sprechers auf einer Baustelle in Bornheim bei Köln dürften einige Bauarbeiter dort wohl nur "wenige Euro" bekommen haben. Dort hatte der Zoll sechs Männer aus dem Kosovo und Weißrussland ausfindig gemacht, die dort nicht hätten sein dürfen.

Klingbeil kündigt Gesetzesnovelle an

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dessen Ministerium der Zoll untersteht, sprach von einem "konsequenten Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf dem Bau". "Wir werden die Gangart gegen diejenigen weiter verschärfen, die sich auf Kosten aller bereichern", sagte der Sozialdemokrat. Wer schwarz arbeite oder arbeiten lasse, zahle weder Steuern noch Sozialabgaben.

"Wir wollen die Ermittlungen weiter intensivieren und so noch mehr aufdecken." Er wolle die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zügig verbessern. "Dazu werde ich noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen.

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