STUTTGRART (dpa-AFX) - 'Stuttgarter Zeitung' zu Minderheitenrechten im Bundestag:
'Denkbar wäre, in der Geschäftsordnung des Bundestags für diese Wahlperiode folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen. Die Opposition käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage ist dies nicht möglich. Deshalb müsste hier das Grundgesetz präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind. Damit wäre ein Mindestmaß an Kontrolle garantiert. Mehr ist nicht drin, denn eines verbietet das Grundgesetz nicht: große Mehrheiten.'/zz/DP/jha
'Denkbar wäre, in der Geschäftsordnung des Bundestags für diese Wahlperiode folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen. Die Opposition käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage ist dies nicht möglich. Deshalb müsste hier das Grundgesetz präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind. Damit wäre ein Mindestmaß an Kontrolle garantiert. Mehr ist nicht drin, denn eines verbietet das Grundgesetz nicht: große Mehrheiten.'/zz/DP/jha