Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis
Lotto24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
13.03.2013 18:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis
(Hamburg, 13. März 2013) Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten
deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den
Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erhalten. Damit kann Lotto24 ab
sofort bundesweit in diesen Medien werben.
Die Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Sowohl die Erlaubnis als auch
die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Werberichtlinie zum
Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag enthalten Beschränkungen, u.a. für
Rabatte und Social Media-Werbung. Lotto24 geht jedoch davon aus, dass diese
Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in
gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden.
13.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lotto24 AG
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0
Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
ISIN: DE000LTT0243
WKN: LTT024
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Lotto24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
13.03.2013 18:45
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die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis
(Hamburg, 13. März 2013) Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten
deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den
Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erhalten. Damit kann Lotto24 ab
sofort bundesweit in diesen Medien werben.
Die Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Sowohl die Erlaubnis als auch
die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Werberichtlinie zum
Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag enthalten Beschränkungen, u.a. für
Rabatte und Social Media-Werbung. Lotto24 geht jedoch davon aus, dass diese
Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in
gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden.
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Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
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