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DGAP-Adhoc: Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis (deutsch)

Veröffentlicht am 13.03.2013, 18:45
Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis

Lotto24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges

13.03.2013 18:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis

(Hamburg, 13. März 2013) Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten

deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den

Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erhalten. Damit kann Lotto24 ab

sofort bundesweit in diesen Medien werben.

Die Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Sowohl die Erlaubnis als auch

die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Werberichtlinie zum

Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag enthalten Beschränkungen, u.a. für

Rabatte und Social Media-Werbung. Lotto24 geht jedoch davon aus, dass diese

Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in

gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden.

13.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Lotto24 AG

Neuer Wall 63

20354 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0

Fax: +49 (0)40 8 222 39 70

E-Mail: ir@lotto24.de

Internet: www.lotto24-ag.de

ISIN: DE000LTT0243

WKN: LTT024

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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