HERZOGENAURACH (dpa-AFX) - Der Sportartikelhersteller Adidas (ETR:ADSGN) steht unter dem Verdacht, bei der Einfuhr von Waren Steuern hinterzogen zu haben. Es gehe um Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer, teilte die Europäische Strafverfolgungsbehörde (EPPO) mit. "Es besteht der Verdacht, dass eine Unternehmensgruppe, die mit Sportartikeln handelt, in die Hinterziehung von Importabgaben zum Nachteil des EU-Haushaltes involviert ist", heißt es.
Zuerst hatte das "Manager Magazin" über den Fall berichtet. Das Unternehmen bestätigte bereits am Dienstagabend, dass es Durchsuchungen in der Konzernzentrale Herzogenaurach und an weiteren Standorten gegeben habe, ohne jedoch konkrete Angaben zu machen. Adidas lässt einen Großteil seiner Produkte im Ausland herstellen, vor allem in asiatischen Ländern.
Der Mitteilung der Europäischen Strafverfolgungsbehörde zufolge gibt es auch Spuren nach Österreich. Die Behörde mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Verfolgung von Finanzdelikten in der EU. Das Zollfahndungsamt München sei in die Untersuchungen einbezogen.
Der Streit schwelt seit Jahren. "Die Untersuchung umfasst den Zeitraum von Oktober 2019 bis August 2024 und steht im Zusammenhang mit der Einhaltung von zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften bei der Einfuhr von Produkten nach Deutschland", teilte Adidas mit. Das Unternehmen kooperiere mit den Behörden und stelle die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Adidas befinde sich mit den relevanten Zollbehörden seit mehreren Jahren im Austausch zu dem der Untersuchung zugrunde liegenden, bereits bekannten Sachverhalt, hieß es weiter. Das Unternehmen arbeite weiterhin eng mit den Zollbehörden zusammen, um Fragen, die sich auch "durch unterschiedliche Auslegungen deutschen und europäischen Rechts" ergeben hätten, zu klären. "Signifikante finanzielle Auswirkungen" für das Unternehmen seien in dem Zusammenhang nicht zu erwarten.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Abgabe, die beim Import von Waren aus Drittländern fällig wird. Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit dieser Steuerpflicht waren bisher vor allem aus dem internationalen Onlinehandel bekannt. Im Jahr 2023 nahm der Fiskus in Deutschland 79 Milliarden Euro an dieser Steuer ein.