DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einem geplanten, gemeinsamen Internetportal von privaten Fernsehsendern eine Absage erteilt. Das Gericht wies am Mittwoch eine Beschwerde der Privatsender gegen ein Verbot durch das Bundeskartellamt ab.
Die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL wollten eine gemeinsame Online-Video-Plattform schaffen. Darauf sollten die Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Das Gericht folgte der Argumentation der Kartellwächter: Mit der Plattform würde das 'marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen' auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt./uho/DP/kja
Die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1