Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Wo Paris und Berlin beim EU-Wettbewerbsrecht Reformen wollen

Veröffentlicht am 12.02.2019, 08:17
Aktualisiert 12.02.2019, 08:20
© Reuters. The flags of Germany, France and the European Union are seen in front of the the Chancellery, before the meeting between German Chancellor Angela Merkel and French President Emmanuel Macron in Berlin
SIEGn
-
DBKGn
-
AIR
-
ALSO
-
TKAG
-

- von Reinhard Becker und Andreas Rinke und Leigh Thomas

Berlin/Paris/Brüssel (Reuters) - Das Veto der EU-Kommission gegen die deutsch-französische Zugfusion von Siemens (DE:SIEGn) und Alstom (PA:ALSO) ruft die Regierungen in Berlin und Paris auf den Plan.

Sie streben eine Überarbeitung des europäischen Wettbewerbsrechts an, um solche Zusammenschlüsse künftig zu ermöglichen. Mit dem Aufstieg der Handelsmacht China und wirtschaftlichen Abschottungsmaßnahmen der USA ergibt sich aus ihrer Sicht dringender Änderungsbedarf, damit Europa nicht ins Hintertreffen gerät. Im Folgenden ein Überblick über die Forderungen von Deutschland und Frankreich sowie die Hürden auf dem Weg zu einer Reform:

WAS DEUTSCHLAND VORSCHWEBT

Nicht zufällig präsentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kurz vor dem absehbaren Veto aus Brüssel zur geplanten Zugfusion von Siemens und Alstom seine "Nationale Industriestrategie 2030". Sein französischer Kollege Bruno Le Maire und er hatten sich vergeblich für den "Airbus (PA:AIR) der Schiene" starkgemacht, mit dem die Hersteller von ICE und TGV gemeinsam dem chinesischen Staatskonzern CRRC besser Paroli bieten wollten. Altmaier betont in seinem Papier, es gelte auf das Vorgehen anderer Länder zu reagieren, die darauf aus seien, neue Märkte zu erobern und möglichst zu monopolisieren. Mit Blick auf die USA warnt er zudem vor "Tendenzen zur Abschottung und Protektionismus".

Altmaier will das Wettbewerbsrecht deswegen stärker nach globalen Gesichtspunkten ausrichten. Im Mittelpunkt seines Papiers steht die Vorstellung, dass Konzerne eine "kritische Größe" erreichen oder erhalten müssen, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich sein zu können. Vor diesem Hintergrund müssten die Kartellwächter in Brüssel umdenken und ihren Blickwinkel erweitern, fordert der CDU-Politiker: "Oft scheitern deutsche und europäische Fusionen, die mit Blick auf den Weltmarkt sinnvoll und notwendig sind, an der Fokussierung auf nationale und regionale Märkte im geltenden Recht." Das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht müssten überprüft und gegebenenfalls geändert werden, damit Firmen aus Europa im internationalen Wettbewerb "auf Augenhöhe" bleiben könnten. Altmaier verweist auf "bereits bestehende Champions" wie Siemens, Thyssenkrupp (DE:TKAG), Autobauer oder die Deutsche Bank (DE:DBKGn), deren Überleben im nationalen Interesse sei.

WAS FRANKREICH ANSTREBT

Frankreich hat sich vorgenommen, bis Ende März gemeinsame Vorschläge mit Deutschland vorzulegen. Bei einem Besuch von Finanzminister Le Maire am 19. Februar dürfte Gelegenheit sein, sich enger abzustimmen. Die Regierung in Paris will eine breiter gefasste Definition dessen, was unter dem Begriff "relevante Märkte" zu verstehen ist. Zudem soll der Tatsache stärker Rechnung getragen werden, dass sich Märkte rasch entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist auch die Forderung, dass dem Europäischen Rat die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ein Veto gegen Entscheidungen der EU-Kommission einzulegen.

Das europäische Wettbewerbsrecht ist laut Ministerpräsident Edouard Philippe "unglaublich veraltet". Es wurde vor 30 Jahren entworfen und im Jahr 2004 überarbeitet. Die Regeln sollen sicherstellen, dass Zusammenschlüsse den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen und die Verbraucherpreise in die Höhe treiben. Laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat die Brüsseler Behörde binnen zehn Jahren nur neun Fusionen blockiert und mehr als 3000 genehmigt.

© Reuters. The flags of Germany, France and the European Union are seen in front of the the Chancellery, before the meeting between German Chancellor Angela Merkel and French President Emmanuel Macron in Berlin

WANN SOLLEN ÄNDERUNGEN KOMMEN - WER MUSS ZUSTIMMEN?

Alle EU-Staaten müssen grünes Licht für die Änderungen geben. Auch das EU-Parlament muss zustimmen. Laut Insidern will die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 während der deutschen Ratspräsidentschaft eine Reform des EU-Wettbewerbsrechts über die Bühne bringen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.