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Wo Paris und Berlin beim EU-Wettbewerbsrecht Reformen wollen

Veröffentlicht am 12.02.2019, 08:17
Aktualisiert 12.02.2019, 08:20
© Reuters. The flags of Germany, France and the European Union are seen in front of the the Chancellery, before the meeting between German Chancellor Angela Merkel and French President Emmanuel Macron in Berlin

- von Reinhard Becker und Andreas Rinke und Leigh Thomas

Berlin/Paris/Brüssel (Reuters) - Das Veto der EU-Kommission gegen die deutsch-französische Zugfusion von Siemens (DE:SIEGn) und Alstom (PA:ALSO) ruft die Regierungen in Berlin und Paris auf den Plan.

Sie streben eine Überarbeitung des europäischen Wettbewerbsrechts an, um solche Zusammenschlüsse künftig zu ermöglichen. Mit dem Aufstieg der Handelsmacht China und wirtschaftlichen Abschottungsmaßnahmen der USA ergibt sich aus ihrer Sicht dringender Änderungsbedarf, damit Europa nicht ins Hintertreffen gerät. Im Folgenden ein Überblick über die Forderungen von Deutschland und Frankreich sowie die Hürden auf dem Weg zu einer Reform:

WAS DEUTSCHLAND VORSCHWEBT

Nicht zufällig präsentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kurz vor dem absehbaren Veto aus Brüssel zur geplanten Zugfusion von Siemens und Alstom seine "Nationale Industriestrategie 2030". Sein französischer Kollege Bruno Le Maire und er hatten sich vergeblich für den "Airbus (PA:AIR) der Schiene" starkgemacht, mit dem die Hersteller von ICE und TGV gemeinsam dem chinesischen Staatskonzern CRRC besser Paroli bieten wollten. Altmaier betont in seinem Papier, es gelte auf das Vorgehen anderer Länder zu reagieren, die darauf aus seien, neue Märkte zu erobern und möglichst zu monopolisieren. Mit Blick auf die USA warnt er zudem vor "Tendenzen zur Abschottung und Protektionismus".

Altmaier will das Wettbewerbsrecht deswegen stärker nach globalen Gesichtspunkten ausrichten. Im Mittelpunkt seines Papiers steht die Vorstellung, dass Konzerne eine "kritische Größe" erreichen oder erhalten müssen, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich sein zu können. Vor diesem Hintergrund müssten die Kartellwächter in Brüssel umdenken und ihren Blickwinkel erweitern, fordert der CDU-Politiker: "Oft scheitern deutsche und europäische Fusionen, die mit Blick auf den Weltmarkt sinnvoll und notwendig sind, an der Fokussierung auf nationale und regionale Märkte im geltenden Recht." Das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht müssten überprüft und gegebenenfalls geändert werden, damit Firmen aus Europa im internationalen Wettbewerb "auf Augenhöhe" bleiben könnten. Altmaier verweist auf "bereits bestehende Champions" wie Siemens, Thyssenkrupp (DE:TKAG), Autobauer oder die Deutsche Bank (DE:DBKGn), deren Überleben im nationalen Interesse sei.

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WAS FRANKREICH ANSTREBT

Frankreich hat sich vorgenommen, bis Ende März gemeinsame Vorschläge mit Deutschland vorzulegen. Bei einem Besuch von Finanzminister Le Maire am 19. Februar dürfte Gelegenheit sein, sich enger abzustimmen. Die Regierung in Paris will eine breiter gefasste Definition dessen, was unter dem Begriff "relevante Märkte" zu verstehen ist. Zudem soll der Tatsache stärker Rechnung getragen werden, dass sich Märkte rasch entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist auch die Forderung, dass dem Europäischen Rat die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ein Veto gegen Entscheidungen der EU-Kommission einzulegen.

Das europäische Wettbewerbsrecht ist laut Ministerpräsident Edouard Philippe "unglaublich veraltet". Es wurde vor 30 Jahren entworfen und im Jahr 2004 überarbeitet. Die Regeln sollen sicherstellen, dass Zusammenschlüsse den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen und die Verbraucherpreise in die Höhe treiben. Laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat die Brüsseler Behörde binnen zehn Jahren nur neun Fusionen blockiert und mehr als 3000 genehmigt.

WANN SOLLEN ÄNDERUNGEN KOMMEN - WER MUSS ZUSTIMMEN?

Alle EU-Staaten müssen grünes Licht für die Änderungen geben. Auch das EU-Parlament muss zustimmen. Laut Insidern will die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 während der deutschen Ratspräsidentschaft eine Reform des EU-Wettbewerbsrechts über die Bühne bringen.

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