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Mordanklagen wegen Abschuss von MH17 über Ostukraine mit 298 Toten

Veröffentlicht am 19.06.2019, 15:28
© Reuters. A Malaysian Airlines passenger aircraft is seen flying in front of the moon, over London, Britain

Nieuwegein (Reuters) - Internationale Ermittler haben Mordanklage in vier Fällen wegen des Abschusses von Flug MH17 über der Ostukraine erhoben, bei dem vor fünf Jahren 298 Menschen getötet worden waren.

© Reuters. A Malaysian Airlines passenger aircraft is seen flying in front of the moon, over London, Britain

Es müssten sich drei Russen und ein Ukrainer verantworten, teilte die von den Niederlanden geleitete Untersuchungskommission am Mittwoch mit. Gegen sie sei ein internationaler Haftbefehl ausgestellt worden. Eine Prozess gegen sie solle im März beginnen. Das Flugzeug der Malaysian Airlines war am 17. Juli 2014 über der von prorussischen Aktivisten kontrollierten und umkämpften Ostukraine abgeschossen worden. Unter den 298 Toten waren überwiegend Niederländer. Staatsanwälte hatten schon früher erklärt, das bei dem Abschuss genutzte Raketensystem BUK stamme von Russlands 53. Flugabwehrbrigade mit Sitz in Kursk.

Die Regierungen in Den Haag und Australien sehen die juristische Verantwortung für den Abschuss bei Russland. Die Regierung in Moskau hat dies wiederholt zurückgewiesen. Präsidialamtssprecher Dmitri Peskow sagte am Mittwoch vor der Veröffentlichung des Berichts, sein Land habe kein Vertrauen in die Ermittlungen. An diesen habe man sich trotz Bitten nicht beteiligen dürfen. Zumindest die russischen Angeklagten dürften daher nicht ausgeliefert und damit nur in Abwesenheit belangt werden. Die ukrainische Staatsanwaltschaft erklärte dagegen der Nachrichtenagentur Interfax zufolge, sie wolle versuchen, den ukrainischen Verdächtigen festzunehmen.

MH17 war damals auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur, als die in zehn Kilometern Höhe fliegende Maschine nahe der Ortschaft Grabowo abgeschossen wurde. Die Ukraine und prorussische Rebellen hatten sich damals gegenseitig für die Tat verantwortlich gemacht.

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