Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

'SZ': Regierung will Urteile vor Startbahnbau in München abwarten

Veröffentlicht am 14.01.2012, 12:18
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Staatsregierung will mit dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen nach Zeitungsinformationen erst beginnen, wenn Gerichte über die Klagen der Gegner entschieden haben. Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) sagte der 'Süddeutschen Zeitung' (Samstag), dass sich die Spitzen von CSU und FDP darauf verständigt hätten, die Bagger vorerst nicht rollen zu lassen. Die Bauarbeiten könnten dann frühestens 2013 oder 2014 beginnen.

Rein rechtlich könnte der Flughafen sofort mit den Arbeiten zu dem umstrittenen, rund 1,2 Milliarden teuren Projektes loslegen. Zuletzt hatte jedoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeregt, mit dem Beginn der Arbeiten zu warten, bis über die Klagen der etwa 20 Gegner entschieden ist.

Der Freistaat, der die Mehrheit an der Betreibergesellschaft besitzt, sieht das laut der Zeitung genauso. 'Wir werden vorschlagen, das Angebot des Gerichts anzunehmen', habe es aus CSU und FDP geheißen. Zeil sagte, er werde den Vorschlag des VGH unterstützen: 'Ich verspreche mir dadurch auch schneller juristische Klarheit im Hinblick auf den Baubeginn.' Ein Beschluss dazu könnte bereits am Montag bei der nächsten Kabinettssitzung fallen.

Im vergangenen Sommer hatte die Bezirksregierung dem Flughafen die Baugenehmigung erteilt. Verbunden damit war eine Erlaubnis für die Betreibergesellschaft, sofort mit dem Bau zu beginnen. Der Flughafen hatte aber erklärt, erst eine Entscheidung des VGH über diesen Sofortvollzug abwarten zu wollen - voraussichtlich im dritten Quartal 2012 - und gehofft, dann mit dem Bau beginnen zu können.

Im Dezember regte der VGH aber an, wegen der 'tatsächlichen und rechtlichen Komplexität' des Falls das zweistufige Verfahren - die Entscheidung über den Sofortvollzug und in der Hauptsache - in einer Stufe zu bündeln. Dazu wollten die Richter wissen, ob der Flughafen bereit sei, vom Recht zum Sofortvollzug 'keinen Gebrauch zu machen'. Bis 3. Februar muss sich der Airport entscheiden.

Außer dem Bund Naturschutz in Bayern und 15 Privatleuten klagen auch die Stadt und der Landkreis Freising sowie die Gemeinden Oberding, Eitting, Berglern und Fahrenzhausen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Nach Auffassung der Regierung von Oberbayern gewährleistet der Ausbau langfristig die Funktion des nach Frankfurt zweitgrößten deutschen Flughafens als Drehkreuz. Mit der neuen 4000 Meter langen Piste sollen auf dem Airport künftig 120 statt bisher 90 Starts und Landungen stündlich möglich sein. Mit der Fertigstellung wird nicht vor 2015 gerechnet./cat/DP/zb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.