Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

Autos sollen am Stuttgarter Flughafen fahrerlos parken können

Veröffentlicht am 30.11.2022, 10:10
Aktualisiert 30.11.2022, 10:15
© Reuters.

STUTTGART (dpa-AFX) - Privatleute können künftig am Stuttgarter Flughafen ihr Auto fahrerlos auf Parkplatzsuche schicken. Ein von Bosch und Mercedes-Benz (ETR:MBGn) entwickeltes Parksystem hat dafür eine Zulassung erhalten, wie beide Unternehmen am Mittwoch mitteilten. Es handle sich um eine Funktion mit Fahrassistenzsystemen nach Level 4 - der zweithöchsten Stufe in der Welt des autonomen Fahrens. Sie solle "in Kürze" verfügbar sein. Ein konkreter Zeitpunkt wurde zunächst nicht mitgeteilt.

Nutzen können das System zunächst nur Besitzer von sehr neuen Mercedes-Modellen der S-Klasse und des EQS mit entsprechender Software. Die Fahrerinnen und Fahrer sollen dann künftig ihr Auto in einem definierten Bereich eines Parkhauses am Flughafen abstellen und sich dann schon einmal auf den Weg Richtung Terminal machen können. Per App sollen sie ihr Auto zu einem vorab gebuchten Parkplatz schicken und beim Wiederkommen genauso wieder zu sich holen können.

In dem Parkhaus sollen dann künftig auch normale Autos unterwegs sein. Damit die sich mit den fahrerlosen Wagen nicht in die Quere kommen und auch sonst alles klappt, steckt eine Menge Sensorik von Bosch in dem Parkhaus. Diese überwacht den Fahrkorridor und dessen Umfeld und liefert den fahrerlosen Autos die nötigen Informationen für die Steuerung. Die Technik im Fahrzeug setzt das dann in Fahrmanöver um. Somit sollen die Autos Rampen hoch- und runterfahren, Stockwerke wechseln und Hindernisse erkennen können.

Beide Unternehmen hatten 2019 eine Ausnahmegenehmigung für den Alltagsbetrieb von Entwicklungsfahrzeugen ohne menschliche Überwachung im Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart erhalten. Die jetzige Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes gehe darüber hinaus, weil auch Privatfahrzeuge genutzt werden könnten. Grundlage sei ein im Juli 2021 in Kraft getretenes Gesetz, das fahrerloses Fahren nach Level 4 ermögliche.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

"Unser Ziel ist es, künftig weitere Parkhäuser mit der entsprechenden Infrastrukturtechnik auszustatten - in den kommenden Jahren sollen es weltweit bereits mehrere Hundert sein", sagte der Geschäftsführer der Bosch-Zulieferersparte, Markus Heyn. Der Alltag des automatisierten Fahrens beginne mit dem fahrerlosen Parken.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.