Advanced Inflight Alliance AG: Mitteilung der Absicht einer Verschmelzung der Advanced Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG
Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
31.07.2013 10:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Advanced Inflight Alliance AG: Mitteilung der Absicht einer Verschmelzung
der Advanced Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG und
Verlangen der Global Entertainment AG auf Durchführung eines damit
verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
München, 31. Juli 2013 - Die Global Entertainment AG (derzeit noch
firmierend unter Blitz 13-260 AG) hat der Advanced Inflight Alliance AG
mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der Advanced Inflight Alliance AG
als übertragende Gesellschaft auf die Global Entertainment AG als
übernehmende Gesellschaft anstrebt, und vorgeschlagen, in Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie
verlangt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Advanced Inflight Alliance AG
nach Maßgabe des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog.
verschmelzungs-rechtlicher Squeeze-Out) erfolgen soll, über den eine
Hauptversammlung zu beschließen hat. Der Entwurf des
Verschmelzungsvertrages soll einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Die Global Entertainment AG ist nach eigenen Angaben mit ca. 94,07 Prozent
am Grundkapital der Advanced Inflight Alliance AG beteiligt und damit
Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der
Global Entertainment AG einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out
der Minderheitsaktionäre der Advanced Inflight Alliance AG erfolgen soll.
Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
31.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
Schellingstr. 35
80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 613805-0
Fax: +49 (0)89 613805-55
E-Mail: info@aialliance.com
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
ISIN: DE0001262186
WKN: 126218
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
31.07.2013 10:57
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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der Advanced Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG und
Verlangen der Global Entertainment AG auf Durchführung eines damit
verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
München, 31. Juli 2013 - Die Global Entertainment AG (derzeit noch
firmierend unter Blitz 13-260 AG) hat der Advanced Inflight Alliance AG
mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der Advanced Inflight Alliance AG
als übertragende Gesellschaft auf die Global Entertainment AG als
übernehmende Gesellschaft anstrebt, und vorgeschlagen, in Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie
verlangt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Advanced Inflight Alliance AG
nach Maßgabe des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog.
verschmelzungs-rechtlicher Squeeze-Out) erfolgen soll, über den eine
Hauptversammlung zu beschließen hat. Der Entwurf des
Verschmelzungsvertrages soll einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Die Global Entertainment AG ist nach eigenen Angaben mit ca. 94,07 Prozent
am Grundkapital der Advanced Inflight Alliance AG beteiligt und damit
Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der
Global Entertainment AG einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out
der Minderheitsaktionäre der Advanced Inflight Alliance AG erfolgen soll.
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